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2 Fragen als Neuling - rückwirkend für 2-3 Jahre Bilanzen einsehen wenn WA gegründet wird?

D
danielruss
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen, habe mal 2 Fragen. Haben noch keinen Wirtschaftsausschuss, wird demnächs beschlossen. kann ich rückwirkend für 2-3 Jahre Bilanzen einsehen - unser alter Bertriebsrat hat hier überhaupt nichts gemacht. Wenn ja auf was kan nich mich beziehen ? Oder Umsatzzahlen ...

2 Frage : wenn ich auf einen seminar gehe, und dieses fängt mo um 8 uhr an, habe aber 4 std fahrzeit, kann ich dann auch am so anreisen und diese kosten muß dann der ag tragen ( übernachtung ? ) - wie sieht es dann auch mit der fahrzeit aus - wird mir die angerechent für sontags ?

Danke im voraus ...

5.09807

Community-Antworten (7)

K
Kölner

05.12.2006 um 14:38 Uhr

@danielruss Die Blanzen der letzten zwei, drei Jahren werden nicht wirklich interessant sein. Eher schon die aktuelle...Im Zweifel: Handelsregisteranfrage!

W
wölfchen

05.12.2006 um 14:55 Uhr

die letzten 2-3 Jahre könnten schon interessant sein, um Entwicklungstendenzen abzulesen, oder?

F
Fayence

05.12.2006 um 15:51 Uhr

danielruss,

man soll nicht den zweiten Schritt vor dem ersten tun. :-) Bestimmt erst einmal mind. 3 Mitglieder für Euren WA. Dann solltet Ihr Euch erst einmal mit der "Ist-Situation" befassen und wenn Ihr einmal Langeweile haben solltet, könnt Ihr die rückwirkenden Bilanzen einsehen.

Die Anreise zu Deinem Seminar kann Sonntags erfolgen, die Übernachtungskosten sind vom AG zu tragen. Dein Freizeitopfer darfst Du unter "ehrenamtliche Tätigkeit" verbuchen!

K
Konrad

05.12.2006 um 16:04 Uhr

Zu Fr. 1 Die Frage war nicht ob es sinnvoll ist oder nicht, sondern ob das Recht dazu hat. Antwort: Ja um eine z.B. eine Tendenz zu erkennen. BetrVG : „Der AG hat dem BR alle erforderliche Unterlagen zu Verfügung zu stellen“.

Zu Fr. 2. Auch da gilt BetrVG § 40 „hat die erforderlichen Kosten zu tragen“.
Im Einzelfall kommt es immer auch auf die Verhältnismäßigkeit an, bei 4 Stunden Anfahrzeit ist eine Übernachtung und Sonntagsanreise berechtigt. Fahrzeit ist gut zuschreiben oder zu vergüten, ist allerdings von Tarifvertrag oder BV abhängig, ohne dies ist Reiseszeit gleich Freizeit.

K
Kölner

05.12.2006 um 17:22 Uhr

@wölfchen, konrad Spannende Aussage(n).... :-) Wenn ich die Bilanz von 2005 habe (Momentaufnahme der Lage des UN vom [normalerweise] 31.12.05) habe ich doch automatisch die Daten vom 31.12.04! Welche Tendenz erschliessen sich denn dem sachkundigen WA von älteren "Momentaufnahmen" dieser Art?

RI(
Ramses II (grübelnd)

05.12.2006 um 17:28 Uhr

"Wenn ich die Bilanz von 2005 habe (Momentaufnahme der Lage des UN vom [normalerweise] 31.12.05) habe ich doch automatisch die Daten vom 31.12.04!"

???

K
Kölner

05.12.2006 um 17:40 Uhr

@Ramses II Na dann grübel mal... Tip: http://www.zoo-koeln.de/fileadmin/images/unternehmen/Zoo_GB_2005_web.pdf - hier Seite 8!

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