Erstellt am 04.12.2006 um 20:19 Uhr von Jube
Logisch, auch € 400.- Kräfte befinden sich im Betrieb und beeinflussen die Arbeitstruktur!
Erstellt am 04.12.2006 um 21:52 Uhr von Sonne
Hallo Jube,
das heißt; der BR kann von dem Recht Gebrauch machen und die Einstellung durch den AG rückgängig machen lassen?
Erstellt am 04.12.2006 um 23:26 Uhr von Harry Grischna
BetrVG
§ 101 Zwangsgeld
Führt der Arbeitgeber eine personelle Maßnahme im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 1 ohne Zustimmung des Betriebsrats durch oder hält er eine vorläufige personelle Maßnahme entgegen § 100 Abs. 2 Satz 3 oder Abs. 3 aufrecht, so kann der Betriebsrat beim Arbeitsgericht beantragen, dem Arbeitgeber aufzugeben, die personelle Maßnahme aufzuheben. Hebt der Arbeitgeber entgegen einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung die personelle Maßnahme nicht auf, so ist auf Antrag des Betriebsrats vom Arbeitsgericht zu erkennen, dass der Arbeitgeber zur Aufhebung der Maßnahme durch Zwangsgeld anzuhalten sei. Das Höchstmaß des Zwangsgeldes beträgt für jeden Tag der Zuwiderhandlung 250 Euro.
Erstellt am 06.12.2006 um 08:21 Uhr von Barbara
Hallo,
ich würde zuerst dem AG einen netten Brief schreiben, dass es gegen BetrVG verstoßen hat und auch die Einstellung der 400€ Kräfte der Mitbestimmung des BR unterliegt, und dass ihr bei der nächsten Zuwiderhandlung ein Anwalt beauftragt der eure Mitbestimmungsrechte , die sich aus dem § 99 BetrVH ergeben durchsetzen wird.
Wenn das nicht hilft würde ich ehe mit dem § 23 Abs.3 BetrVG vor dem Arbeitsgericht versuchen ,nicht mit § 101.
Ihr wollt doch nicht die 400€ Kraft auf die Strasse setzen sondern eure Mitbestimmungsrechte warnehmen.
Erstellt am 06.12.2006 um 12:42 Uhr von hgowl
Hallo, Barbara, kluge Handlungsweise, entweder den AG anschreiben oder telefonieren mit ihm. Jeder sollte die Möglichkeit haben, Fehler zu korrigieren, auch Arbeitgeber. Im Wiederholungsfall sollte es ein Beschlussverfahren geben nach § 100 BetrVG.
Die Anwendung des § 23 BetrVG gegen den Arbeitgeber setzt schon eine gewisse Schwere der Verfehlung voraus. Das sollte sorgsam bedacht werden.
mfg