BR-Mitglied in Elternzeit - kann für BR-Sitzung gleich ein Ersatzmitglied bestellt werden?
Hallo, bei uns ein BR-Mitglied ist im Moment in Elternzeit und somit auch nicht in der Firma. Muß dieses BR-Mitglied zu jeder BR-Sitzung geladen werden, oder kann gleich ein Ersatzmitglied bestellt werden? Danke für eine Antwort.
Community-Antworten (5)
04.12.2006 um 22:03 Uhr
Kahtarina, generell gilt (egal welcher) Urlaub oder (jede) Krankheit als vertretungswürdig.
04.12.2006 um 22:27 Uhr
Die Elternzeit eines Betriebsratsmitglieds führt weder zum Erlöschen der Mitgliedschaft im Betriebsrat nach § 24 BetrVG noch zwangsläufig zu einer zeitweiligen Verhinderung nach § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG. Das Betriebsratsamt eines Betriebsratsmitglieds endet nicht nach § 24 Nr. 3 BetrVG wegen der Inanspruchnahme der Elternzeit. Denn das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen. Es ruhen lediglich die beiderseitigen Hauptleistungspflichten.
05.12.2006 um 17:20 Uhr
Hallo, Ihr habt mir schon ein bisschen weiter geholfen. Bedeutet dies, daß dieses BR-Mitglied eingeladen werden kann oder muß es eingeladen werden ? Vielleicht kann mir hier noch jemand weiterhelfen. Danke.
05.12.2006 um 17:27 Uhr
@Katharina Ich würde es mit Ramses II halten! Entweder bist Du nett und fragst das "BRM in Elternzeit", oder Du lädst ein Ersatz-BRM und wartest auf ein gegenteiliges Geschrei des "BRM in Elternzeit".
05.12.2006 um 17:57 Uhr
Ramses II...Kompetent wie immer :-)
@ Katharine...greif zum äußersten Mittel jedes Betriebsrates....Rede mit dem Betroffenen *lach
Frag Ihn doch einfach wie ers halten will: Wenn er kommen will hat er das Recht und die Pflicht, wenn er nicht kommen will, wird ein Ersatz geladen. Vielleicht lässt sichs ja für die Zukunft insgesamt regeln
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