Attest über Befreiung vom Spätdienst - Überprüfung durch den Betriebsarzt?
Eine Kollegin ist aufgrund von dauerhaftem Stress an ihrem Abeitsplatz erkrankt und für mehrere Wochen ausgefalen. Der behandelnde Neurolge empfahl dem AG, die Arbeitnehmerin für die nächsten 3 Monate vom Spätdienst ( 1 x pro Woche) zu befreien, um ihr den Wiedereinstieg zu erleichtern. Beim Spätdienst wäre sie für 4 Stunden abends allein in der Abteilung und müßte alle anfallenden Arbeiten allein und in der schnellsten Zeit erledigen. Der Personalchef möchte, daß der Neurologe die Unterlagen der Kollegin an den Betriebsarzt schickt und diese sich dann dort meldet. Hat jemand auf diesem Gebiet schon Erfahrungen gesammelt ???
Community-Antworten (6)
04.12.2006 um 21:32 Uhr
@Cargo Meinst Du mit AG evtl. AG? Betriebsarzt ist o.K., der kann mit Einverständniserklärung Unterlagen vom Neurologen einfordern, oder diese den Neurologen damit beauftragen => Datenschutz!
05.12.2006 um 18:02 Uhr
mhmhmh...da kommt mir der Gedanke an eine BV zum Betrieblichen Wiedereingliederungsmanagement
05.12.2006 um 19:29 Uhr
@betriebsratten Vielleicht nimmt der AG genau ein BEM gerade vor...
05.12.2006 um 20:24 Uhr
Hallo Betriebsratten und Kölner ! Geht es vielleicht auch ein bischen genauer und ausführlicher ?? Verstehe nur Bahnhof ! Vielen Dank im voraus
05.12.2006 um 21:14 Uhr
@cargo Die Grundlage unser Äusserungen bildet das SGB IX und genauer: § 84 Abs. 2 SGB IX. Darin hat der AG den "mehr als 6-Wochen (kurzfristig) im Jahr erkrankten AN" ein betriebliches Eingliederungsmanagement (kurz BEM) anzubieten. Der Witz ist, dass er die Interessenvertretung "eigentlich" mit ins Boot zu holen hat (vgl. auch § 93 SGB IX). Der ganze § 84 SGB IX firmiert aber unter der Überschrift "Prävention"! Dies sagt in der Regel etwas über die "vorbeugenden" Massnahmen aus. Dementsprechend hilft eine Verhandlung dem Kollegen momentan recht wenig; aber zukünftig sollte sich ein BR darüber Gedanken machen oder ein Seminar besuchen.
Vielleicht hilft es ja noch, wenn man hinsichtlich der Schweigepflicht des Arztes, des BR, des AG das SGB X erwähnen kann.
06.12.2006 um 08:34 Uhr
@cargo Kann mich den Worten des Kölners nur anschliessen, der BR ist mit im Boot....manchmal muss man sich aber mit etwas Nachdruck von aussen über die Bordkante schwingen ;-)
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