Erstellt am 04.12.2006 um 20:32 Uhr von Jube
@Cargo
Meinst Du mit AG evtl. AG?
Betriebsarzt ist o.K., der kann mit Einverständniserklärung Unterlagen vom Neurologen einfordern, oder diese den Neurologen damit beauftragen => Datenschutz!
Erstellt am 05.12.2006 um 17:02 Uhr von betriebsratten
mhmhmh...da kommt mir der Gedanke an eine BV zum Betrieblichen Wiedereingliederungsmanagement
Erstellt am 05.12.2006 um 18:29 Uhr von Kölner
@betriebsratten
Vielleicht nimmt der AG genau ein BEM gerade vor...
Erstellt am 05.12.2006 um 19:24 Uhr von Cargo
Hallo Betriebsratten und Kölner ! Geht es vielleicht auch ein bischen genauer und ausführlicher ??
Verstehe nur Bahnhof ! Vielen Dank im voraus
Erstellt am 05.12.2006 um 20:14 Uhr von Kölner
@cargo
Die Grundlage unser Äusserungen bildet das SGB IX und genauer: § 84 Abs. 2 SGB IX. Darin hat der AG den "mehr als 6-Wochen (kurzfristig) im Jahr erkrankten AN" ein betriebliches Eingliederungsmanagement (kurz BEM) anzubieten.
Der Witz ist, dass er die Interessenvertretung "eigentlich" mit ins Boot zu holen hat (vgl. auch § 93 SGB IX). Der ganze § 84 SGB IX firmiert aber unter der Überschrift "Prävention"! Dies sagt in der Regel etwas über die "vorbeugenden" Massnahmen aus. Dementsprechend hilft eine Verhandlung dem Kollegen momentan recht wenig; aber zukünftig sollte sich ein BR darüber Gedanken machen oder ein Seminar besuchen.
Vielleicht hilft es ja noch, wenn man hinsichtlich der Schweigepflicht des Arztes, des BR, des AG das SGB X erwähnen kann.
Erstellt am 06.12.2006 um 07:34 Uhr von betriebsratten
@cargo
Kann mich den Worten des Kölners nur anschliessen, der BR ist mit im Boot....manchmal muss man sich aber mit etwas Nachdruck von aussen über die Bordkante schwingen ;-)