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Mitarbeiterbezahlung - durch Ehrenamtliche schlechter gestellt?

A
arnixy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo

Wir haben ein Mitarbeiter der im Rettungsdienst als Rettungssanitäter eingestellt ist. Dieser Mitarbeiter hat vor längerer Zeit die Ausbildung zum höherwertigem Rettungsassistent absolviert. Nun wird er aber weiter als Rettungssanitäter weiterbeschäftigt und auch danach bezahlt. Gleichzeitig wird bei Rettungsassistentenmangel z.b. durch Krankheit ein Ehrenamtlicher Rettungsassistent eingesetzt. Meine Frage: Müsste nicht erst der fest angestellte Mitarbeitet als Rettungsassistent beschäftigt werden bevor man einen externen Mitarbeitet als Rettungsassistent beschäftigt.

schonmal danke fürs antworten

mfg Arnixy

5.29507

Community-Antworten (7)

K
Kölner

05.12.2006 um 17:44 Uhr

@arnixy Vielleicht gibt es ja keine freie Planstelle für einen RA... Ausserdem hat der RS doch seinen Job: Zwar wird er nicht als RA - gemäß seiner Ausbildung - beschäftigt, aber er arbeitet doch entsprechend, oder?

A
arnixy

05.12.2006 um 19:01 Uhr

Er wird als Rettungssanttäter beschäftigt und dadurch auch schlechter bezahlt. Er trägt aber bedingt durch seine Ausbildung zum RA. die Verantwortung wie ein RA.

mfg arnixy

K
Kölner

05.12.2006 um 19:27 Uhr

@arnixy Wird er denn als RA eingesetzt oder nicht? Im Zweifel müsste der Kollege mal - gerichtlich - auf den Putz hauen! Habt Ihr einen Tarifvertrag, TVöD o.ä.?

A
arnixy

05.12.2006 um 23:02 Uhr

Der Kollege wird nicht als RA. sondern als RS eingesetzt hat aber durch seine Ausbildung die Verantwortung als RA. Es kann doch nicht sein, daß durch ein Ehrenamtlicher RA. fur 3€ /Stunde ein Mitarbeiter der schon 4 Jahre im Betrieb ist verhindert wird, daß Er die Stelle als RA bekommt. Hat der Betriebsrat hier keine mitbestimmung wenn ein Ehrenamtliche gegen bezahlung eingesetzt wird und dadurch verhindert wird, daß ein Hauptamtlicher nicht nach seine Ausbildung entsprechend eingesetzt wird. Wir haben ein eigenen DRK Tarifvertrag der nächstes jahr an den TVöD angeglichen wird.

K
Kölner

05.12.2006 um 23:09 Uhr

@arnixy Der Kollege hat zwar die Ausbildung als RA wird aber als RS gebraucht! So what? Er hat doch einen Anstellungsvertrag als RS und den hat er! Dem AG steht es doch frei, fehlende Dienste mit den Menschen zu besetzen, mit denen er sie besetzen will=Ehrenamtlichen!

Der Ehrenamtler bekommt übrigens nur eine Aufwandsentschädigung, keine Vergütung! Sorry...aber ein entgangener Vorteil (mich schlagen einige Forumsteilnehmer bestimmt mal irgendwann) ist kein Nachteil! Ansonsten hat der BR vor Jahren möglicherweise schon geschlafen...

Indiskrete Frage: Bist Du eigentlich der betroffene Kollege?

A
arnixy

06.12.2006 um 23:07 Uhr

Nein bin ich nicht. Ich bin Betriebsrat und kümmere mich um Kollegen die Propleme haben. Normalerweise ist es doch so, daß der Betriebsrat eine Mitbestimmung hat wenn jemand eingestellt wird, vor allem dann wenn ein andere Kollege dadurch ein Nachteil erleidet. Unser Dienstplan bräuchte eigentlich noch ein RA. aber das wird durch den Einsatz von Ehrenamtliche verhindert. Ehrenamtliche dürften eigentlich keine Arbeitsplätze verhindern. Es ist was anderes wenn ein Ehrenamtlicher als Unterstützung des Rettungsdienstes eingesetzt wird.

K
Kölner

07.12.2006 um 00:18 Uhr

@arnixy Ich wiederhole mich: Ein entgangener Vorteil ist KEIN Nachteil!

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