Guten Morgen zusammen,
meine Frage:Gibt es ein Gesetz,Bestimmung o.ä.welche die Veröffentlichung des Inhaltes eines Rahmensozialplanes an betriebsgebundene Mitarbeiter verbietet,weil sie nicht direkt davon betroffen sind?
Meines Wissens hat ein Rahmensozialplan die Wirkung einer Betriebsvereinbarung und muß somit für jeden Mitarbeiter des Betriebes einsichtbar sein.
In unserem GBR wurde der unterzeichnete Rahmensozialplan als absolut vertraulich behandelt und nur Betroffenen Einsicht gewährt-das verstehe ich nicht!