Wer bestimmt, wo BR-Sitzungen stattfinden?
Guten Morgen Forum, ich setze meine Frage hier nochmal für alle, weil mein zwiegespräch mit Mona-Lisa leider in eine Sackgasse geraten ist. Ich möchte folgendes wissen...Hintergrund: Unser BRV lädt kurzfristig zu einer außerordentlichen Sitzung in einen betriebsfremden Raum ein. An dieser Sitzung können mindestens 3 BR wg. unabkömmlichkeit nicht teilnehmen. Die Tagungsordnungspunkte sind eher banal und könnten in einer ordentlichen Sitzung besprochen werden. Es liegt also nichts dringendes vor. Jetzt meine Fragen: 1.Kann der BRV eine Sitzung außerhalb des Betriebes abhalten, obwohl BRV-ler im Betrieb sind. 2. Kann der BRV Sitzungen außerhalb des Betriebes abhalten, ohne den AG zu informieren?
Community-Antworten (3)
04.12.2006 um 21:30 Uhr
Wertigo,
ich sage jetzt einfach mal 'Nein' zu 1. + 2.! Welche Konsequenz(en) willst Du jetzt aus dieser Antwort ziehen???
P.S. Vermutungsmodus an Ihr habt morgen noch einen Gast, welcher Euren Betrieb derzeit nicht betreten möchte! Vermutungsmodus aus
05.12.2006 um 08:42 Uhr
@Fayence, zu 1.: Laut BetrVG darf der BRV keine Ersatzmitglieder laden, wenn sich BR-Mitglieder im Betrieb aufhalten, aber nicht zur Sitzung kommen. Ich weiß nicht, wie es sich verhält, wenn die Sitzung außerhalb statt findet. zu 2.: Der BRV muss den Arbeitgeber über Ort und Zeit der Sitzungen informieren. zum Vermutungsmodus: Schon möglich, dies müsste aber auf der Einladung erwähnt sein. Vielen Dank für deine Antwort
05.12.2006 um 09:42 Uhr
Wertigo,
"zum Vermutungsmodus: Schon möglich, dies müsste aber auf der Einladung erwähnt sein."
Richtig müsste muss aber nicht .... jedenfalls nicht "haarklein" Vertraue "Fayence" , hat alles seinen Sinn .-)
p.s hart an der grenze , ist immer noch ausserhalb der grenzzone und dem grenzrecht .-)) Habe ich mal an einer (realen) grenze auf Geschnappt .
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