Guten Morgen Forum,
ich setze meine Frage hier nochmal für alle, weil mein zwiegespräch mit Mona-Lisa leider in eine Sackgasse geraten ist.
Ich möchte folgendes wissen...Hintergrund:
Unser BRV lädt kurzfristig zu einer außerordentlichen Sitzung in einen betriebsfremden Raum ein.
An dieser Sitzung können mindestens 3 BR wg. unabkömmlichkeit nicht teilnehmen.
Die Tagungsordnungspunkte sind eher banal und könnten in einer ordentlichen Sitzung besprochen werden.
Es liegt also nichts dringendes vor.
Jetzt meine Fragen:
1.Kann der BRV eine Sitzung außerhalb des Betriebes abhalten, obwohl BRV-ler im Betrieb sind.
2. Kann der BRV Sitzungen außerhalb des Betriebes abhalten, ohne den AG zu informieren?