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JAV-Neugewähltes Mitglied - was wenn nur befristeter Vertrag?

SX
Sonja XX
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an euch alle!

Ich wurde jetzt in die JAV gewählt. Doch jetzt habe ich mal eine Frage an euch!! Und zwar bin ich Mitte Januar mit meiner Ausbildung fertig, habe aber auch schon einen Vertrag unterschrieben! Dieser gilt aber leider nur bis zum 31.07.2007. Wird dieser Vertrag jetzt durch meine Wahl aufgehoben, da ich ja eine Amtszeit von 2 Jahren habe???Bekomme ich jetzt einen neuen Vertrag?

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Community-Antworten (4)

F
Fayence

02.12.2006 um 23:13 Uhr

Sonja XX, da war Dein Arbeitgeber wohl pfiffig, vielleicht aber auch nicht pfiffig genug!

Wann habt Ihr denn diesen befristeten Arbeitsvertrag abgeschlossen? War Deinem AG zu diesem Zeitpunkt bekannt, dass Du für die JAV kandidieren wirst?

SX
Sonja XX

03.12.2006 um 20:11 Uhr

Hallo Fayence,

ich habe den befristeten Vertrag schon lange vor den Wahlen unterschrieben und zu dem Zeitpunkt wusste ich auch noch gar nicht das Wahlen statt finden werden!! Somit wusste mein Arbeitgeber auch noch gar nicht das ich kandidieren werde.

F
Fayence

03.12.2006 um 22:00 Uhr

Sonja XX, dann fällt mir nichts ein, warum Dein Chef gezwungen sein sollte, diesen Vertrag nicht einhalten zu wollen/können!

Aber Versuch macht klug; vielleicht hast Du ja Glück und darfst bleiben! Ansonsten scheidest Du zum 31.7.2007 aus und ein Ersatzmitglied rückt nach.

A
Angi1

04.12.2006 um 11:00 Uhr

Hallo Sonja XX,

nur zur Ergänzung. Solltest Du deine Prüfung nicht bestehen, und die Ausbildung sich um 1/2 Jahr verlängern kannst Du den Antrag 3 Monate vor Beendigung des verlängerten Ausbildungsverhältnisses stellen, da sich dann ja der befristete Vertrag erübrigt hat.

MfG Angi1

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