Eine Stelle als Firmenkreditbetreuer (mit dem Stelleninhaber ist ein Aufhebungsgespräch geplant aus Altersgründen) soll mit einem jungen (27), unerfahrenen, aber ehrgeizigen Kollegen kommissarisch für 1,5 Jahre besetzt werden (danach ist die Ausschreibung der Stelle geplant, die dann auch von dem jungen Kollegen beibehalten soll), es gibt aber auch noch einen erfahrenen Kollegen mittleren Alters, dem diese Stelle vorher angeboten wurde, der sie jetzt aber nicht bekommen soll. Hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungs- bzw. Zustimmungsrecht zu der Einsetzung der kommissarischen Stelle?