Erstellt am 02.12.2006 um 11:29 Uhr von Fayence
bossgt3,
als BR könnt Ihr nach § 93 BetrVG verlangen, dass diese Stelle intern ausgeschrieben werden muss. Dass diese Stelle zunächst nur kommissarisch besetzt werden soll, obliegt der Entscheidung Eures AGs.
Auf alle Fälle muss jedoch eine Anhörung zur Versetzung erfolgen, der Ihr gem. §99 Abs.2 BetrVG widersprechen könntet. Vergesst dabei aber nicht, dass auch die Qualifizierung unerfahrener AN zum Aufgabenkatalog eines BRs gehören sollte.
Und bevor Ihr Euch womöglich auf das unterschiedliche Alter der Kollegen kapriziert... denkt an den 14. August 2006!