Zustimmungsrecht bei einer kommissarischen Stellenbesetzung?
Eine Stelle als Firmenkreditbetreuer (mit dem Stelleninhaber ist ein Aufhebungsgespräch geplant aus Altersgründen) soll mit einem jungen (27), unerfahrenen, aber ehrgeizigen Kollegen kommissarisch für 1,5 Jahre besetzt werden (danach ist die Ausschreibung der Stelle geplant, die dann auch von dem jungen Kollegen beibehalten soll), es gibt aber auch noch einen erfahrenen Kollegen mittleren Alters, dem diese Stelle vorher angeboten wurde, der sie jetzt aber nicht bekommen soll. Hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungs- bzw. Zustimmungsrecht zu der Einsetzung der kommissarischen Stelle?
Community-Antworten (1)
02.12.2006 um 12:29 Uhr
bossgt3, als BR könnt Ihr nach § 93 BetrVG verlangen, dass diese Stelle intern ausgeschrieben werden muss. Dass diese Stelle zunächst nur kommissarisch besetzt werden soll, obliegt der Entscheidung Eures AGs.
Auf alle Fälle muss jedoch eine Anhörung zur Versetzung erfolgen, der Ihr gem. §99 Abs.2 BetrVG widersprechen könntet. Vergesst dabei aber nicht, dass auch die Qualifizierung unerfahrener AN zum Aufgabenkatalog eines BRs gehören sollte.
Und bevor Ihr Euch womöglich auf das unterschiedliche Alter der Kollegen kapriziert... denkt an den 14. August 2006!
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