Erstellt am 30.11.2006 um 23:20 Uhr von Fayence
Eratzmitglieder haben
1. Einen Kündigungsschutz gem. §15 KschG nach der Wahl, aufgrund ihrer Kandidatur.
2. Einen Kündigungsschutz gem. §15 KschG, wenn sie als Ersatzmitglied TÄTIG geworden sind.
Mitglieder im Wirtschaftsausschuß
Da auch ltd. Angestellte in den WA berufen werden können, solltest Du diese Frage spezifizieren. Um welche Mitglieder handelt es sich?
Erstellt am 01.12.2006 um 10:10 Uhr von rika
Es sind einfache Arbeitnehmer als Mitglueder (Vorsitzender und Stellvertreter des Wirtsschaftsausschußes