Betriebsbedingte Kündigungen - Kündigungsschutz bei Ersatzmitgliedern?
Wie sieht es mit dem Kündigungsschutz bei Ersatzmitgliedern des Betriebsrates sowie dem Wirtschaftsausschuß aus?(bei betriebsbedingten Kündigungen)
Community-Antworten (2)
01.12.2006 um 00:20 Uhr
Eratzmitglieder haben
- Einen Kündigungsschutz gem. §15 KschG nach der Wahl, aufgrund ihrer Kandidatur.
- Einen Kündigungsschutz gem. §15 KschG, wenn sie als Ersatzmitglied TÄTIG geworden sind.
Mitglieder im Wirtschaftsausschuß Da auch ltd. Angestellte in den WA berufen werden können, solltest Du diese Frage spezifizieren. Um welche Mitglieder handelt es sich?
01.12.2006 um 11:10 Uhr
Es sind einfache Arbeitnehmer als Mitglueder (Vorsitzender und Stellvertreter des Wirtsschaftsausschußes
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