Kündigungsschutz für JAV -Mitglied?
Hallo,zuerst möchte ich mich für diese Frage entschuldigen,da sie bestimmt schon 1000mal gefragt wurde.Ich möchte allerdings eine fachlich richtige auskunft und stelle somit hier meine frage.
Ich m 19 Jahre alt, bin im 3 Lehrjahr zum Textillaborant.Nun wurde ich zum JAV gewählt.Es gibt noch einen 2. und 3. Vertreter.Da ich jetzt JAV bin, hab ich doch ein Kündigungsschutzt?Der Arbeitgeber kann aber 3 Monate davor beantragen, dass ich nicht weiterbeschäftigt werde?Eigentich hab ich doch dann kein Kündigungsschutz,außer er versäumt die 3 Monate?IG Mteall ist bei uns zuständig.
Danke im vorraus.
Mark
Community-Antworten (20)
30.11.2006 um 20:57 Uhr
@Mark1, du bringst da was durcheinander! Was du meinst, ist die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, wenn du deine Ausbildung beendet hast. Die musst du 3 Monate bevor deine Ausbildung beendet ist, schriftlich beantragen. § 78a BetrVG
Das erste, was du jetzt zu tun hast, ist ein Seminar für JAV belegen! Da lernt man unter anderem auch solche Dinge.
30.11.2006 um 22:36 Uhr
Für das Seminar bin ich schon angemeldet :D
Also übernommen werde ich bis meine Amtszeit endet richtig?
Wenn ich 3 Monate vor beendigung meiner Ausbildung die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis schriftlich beantrage, kann ich einen unbefristeten Vertrag kriegen?Was ist wenn ich es beantrage und die sagen nein?
30.11.2006 um 22:55 Uhr
@Mark1, "Also übernommen werde ich bis meine Amtszeit endet richtig?" Bis deine Amtszeit endet, passiert sowieso nicht`s. Die wird ja bis nach deiner Prüfung gehen. Wichtig ist, dass du die 3 Monate - Frist einhälst.
Der AG kann unter bestimmten Voraussetzungen ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ablehnen. Z.B. in Ermangelung eines freien Arbeitsplatzes... § 78a Rd. 54 BetrVG Fitting
Bei euch im Betriebsratsbüro steht bestimmt ein BetrVg mit Kommentar zur Verfügung, lies dich doch mal rein, da steht alles, was du wissen möchtest.
01.12.2006 um 09:15 Uhr
Hallo Mark1, lese bitte den § 78a Abs. 2 genau durch. Dort steht folgendes geschrieben: (2) Verlangt ein in Absatz 1 genannter Auszubildender innerhalb der letzten drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses schriftlich vom Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung, so gilt zwischen Auszubildendem und Arbeitgeber im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. Auf dieses Arbeitsverhältnis ist insbesondere § 37 Abs. 4 und 5 entsprechend anzuwenden.
Es ist wichtig, dass dieses Verlangen INNERHALB der letzten drei Monate gestellt wird. Sonst ist der AG nicht daran gebunden.
01.12.2006 um 18:29 Uhr
Hallo,ok danke.Momentan bin ich im 3 Lehrjahr und meine Ausbildung würde ja in 8 Monaten enden.Also werde ich dann 1 Jahr übernommen,hab ich das richtig verstanden?
Stelle ich jetzt 3 Monate vor beendigung meiner Ausbildung einen Antrag auf übernahme, kann ich einen unbefristeten Vertrag erhalten?
Wenn es dem Betrieb gut geht,haben die eigentlich keine chance mir nur einen befristeten Vertrag zu geben oder?
02.12.2006 um 14:18 Uhr
Aso,also müssen die mich auch kein Jahr übernehmen,weil meine Ausbildung zu ende ist.Es ist dann also das wichtigste das ich den antrag rechtzeitig stelle :D
Aber wie stehen die Chancen wenn genug arbeit da ist und es der Firma gut geht das sie mein Antrag ablehnen können?So wie ich in dem BetrVG gelsen habe,könnnen die des nicht so einfach.
02.12.2006 um 14:22 Uhr
@Mark1, warte doch mal erst ab und lass es darauf ankommen!
17.01.2007 um 18:46 Uhr
Hallo,heute haben mir paar Arbeitskolegen erzählt,dass mich der Betrieb nicht übernehmen muss,wenn mir 3 Monate davor schriftlich kündigt,also vor Ablauf der Lehrzeit.Ich habe gesagt,dass das nicht sein kann,da ich ja 3 Monate davor schriftlich beantragen ,dass sie mich unbefristet übernehmen sollen.
Kann mir einer weiter helfen?
17.01.2007 um 19:19 Uhr
Ja, also müssen sie mich theoretisch übenrhemen.Was ist das dann für ein gerede,dass der AG mich 3 Monate davor kündigen kann(also von meinen Arbeitskolegen)??
Wieso schreibst dann bei PS 2-3 Wochen meinst du nicht Monate?
Ach das selbe gilt für den 2 u. 3 Stellvertreter auch, also mit der übernahme?
17.01.2007 um 19:46 Uhr
Ah sorry,hab da was falsch verstanden und dachte spätestens bis 3 Monate vor beendigung.
Also der Stellvertreter und der 3 (der ist auch Wahlhelfer) sind auch AZUBIS.Was bedeutet das nun?
Nochmal wieso wurde mir gesagt,dass wenn der Betrieb mir 3 Monate davor kündigt ich nicht übernommen werden muss?Kann auch sein, dass die des nicht richtig wissen.
17.01.2007 um 19:59 Uhr
@Mark1, "....Nochmal wieso wurde mir gesagt,dass wenn der Betrieb mir 3 Monate davor kündigt ich nicht übernommen werden muss?Kann auch sein, dass die des nicht richtig wissen....."
Weil die keine Ahnung haben!
@Fayence, ich bewundere heute fast deine Nervenstärke.......
17.01.2007 um 20:05 Uhr
hehe :D bin auch krank,mir gehts net gut aber muss ja beruhigt schlafen können :D
Nur des mit meinem 2 u. 3 Wahlhelfer ,wenn des geklärt würde,wäre ich sehr froh.
Danke für eure ganze hilfe.
17.01.2007 um 20:23 Uhr
@liebe Fayence, geh heute bitte nicht mehr auf die Strasse..... :o)
17.01.2007 um 20:25 Uhr
Hi,danke die Seite ist echt gut.
So dann noch eine kleine frage.Bald ist ein JAV Seminar,mein Betrieb schickt nur mich hin,da es auch für nicht IGM Leute ist und nun der Betreib die Kosten trägt.Die kosten sind mit Seminar+Hotel bei 1000€,deswegen schickt der Betrieb nur mich.Ist das richtig oder kann ich verlangen das 1 Stellvertreter mitkommt.Ach bin nicht in der Gewerkschaft.
17.01.2007 um 21:21 Uhr
Kann doch nicht schlafen,solange ich nicht weiß ob mein Stellvertreter mit darf.Muss die Geschäftsleitung des genehmigen?Sie sagen nur ich darf gehen,da sie für mich schon 1000€ zahlen und wenn noch wer mit geht es zu teuer ist.Bin mir auch nicht sicher ob der Betriebsrat hinter mir steht,denke die sagen das es auch zu teuer ist.
17.01.2007 um 21:25 Uhr
@Mark1, darf ich dich trotz deines hohen Fieber's fragen wie alt du bist?
17.01.2007 um 21:32 Uhr
@ Mona-Lisa ,
lenk nicht von seiner Frage ab-er sagte schon er´s 19 !Helf ihn lieber damit er ins Bett kommt !! ;-))
@ Fayence , das gleiche gilt für dich !! ;-))
17.01.2007 um 21:43 Uhr
@Bergmann, es fiel es mir schwer zu glauben, dass er wirklich 19 ist.....
17.01.2007 um 22:17 Uhr
das hat doch nix mit der frage zu tun.Eine antwort hat mir von euch keiner gegeben^^.Wäre schön noch eine zu kriegen,dann nerv ich euch auch nemme.
17.01.2007 um 22:40 Uhr
Ich sehe für Deinen Ersatz schwarz...
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