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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Informationen an Ersatzmitglieder durch den AG - berechtigt, Informationen/Erklärungen des AG entgegen zu nehmen?

M
mauschel
Jan 2018 bearbeitet

Wenn der AG einem Ersatzmitglied eine Info für den BR gibt, obwohl auch der Vorsitzende im Hause ist, gilt dann die Info - wenn sie an den Vorsitzenden weitergeleitet wurde - als überbracht, oder kann der BR sagen er hätte die Info nicht bekommen? Ist ein Ersatzmitglied überhaupt berechtigt, Informatioen/Erklärungen des AG entgegen zu nehmen?

4.036017

Community-Antworten (17)

M
Mona-Lisa

30.11.2006 um 19:57 Uhr

@mauschel, ein Ersatzmitglied ist dazu nicht berechtigt!

Als BRV wäre nach dem Erhalt der Info mein erster Weg zum Herrn Chef, um ihm dies mal klar zu machen!

R
Rattle

30.11.2006 um 20:20 Uhr

hallo,

in der eigenschaft als ersatzmitglied für ein vollmitglied denke ich schon, das der ersatz die gleichen rechte und pflichten hat wie ein vollmitglied?

ist aber eher halbwissen, aber von der logik müßte es so sein......

mfg

M
Mona-Lisa

30.11.2006 um 20:25 Uhr

@Rattle, mauschel sagt "Ersatzmitglied!" Damit kann dieser AN nicht Empfänger für BR-Info`s sein!

R
Rattle

30.11.2006 um 20:29 Uhr

hallo, Mona-Lisa

und wenn das ersatzmitglied ein vollmitglied vertritt?

das hat mauschel ja nicht definiert. und bloß weil der brv im hause ist heißt das noch lange nicht das er der liebe gott ist! "sondern nur das sprachrohr"

mfg

W
Waldfee

30.11.2006 um 20:31 Uhr

Naja, der Chef muss nicht jedesmal persönlich beim BRV antreten, um dem Betriebsrat eine Erklärung (Zustimmungsersuchen o.ä.) zukommen zu lassen. Er kann auch jeden seiner "Untergebenen", z.B. seine Sekretärin (ob diese nun zufällig BR- /Ersatzmitglied oder sonstwas ist) mit der Zustellung beauftragen, als Erfüllungsgehilfe sozusagen. Dagegen ist absolut nichts einzuwenden. Zugang und damit Fristbeginn gilt dann aber erst, wenn der BRV das Ding persönlich in der Hand hält. Wenn der Überbringer das verschusselt, ist das nicht das Problem des BRV.

Gruss

M
Mona-Lisa

30.11.2006 um 20:32 Uhr

auch hallo, da hast du schon recht, aber dann hätte mauschel die Frage doch anders gestellt, oder?

@mauschel, wie wär`s mit einer Erklärung dazu?

M
Mona-Lisa

30.11.2006 um 20:35 Uhr

@Waldfee, ein Ersatzmitglied hat erst alle Rechte und Pflichten, wenn es ein BR-Mitglied vertritt. Und sonst nicht!

Ich geh immer noch davon aus, dass es sich bei mauschel`s Frage um ein Ersatzmitglied handelt.

W
Waldfee

30.11.2006 um 21:20 Uhr

@Mona-Lisa, es geht aus der Frage von mauschel nicht eindeutig hervor, wie diese gemeint ist. Grundsätzlich ist ja auch ein Ersatzmitglied des BR zuerstmal ein Arbeitnehmer in der Firma und weisungsgebunden. D.h. wenn der [beliebig hohes Tier in der Firma] an das Erstzmitglied herantritt und diesem eine Info oder eine Mitteilung an den BRV in die Hand drückt, hat dieser sich auf den Weg zum BRV zu machen, und diesen Auftrag auszuführen. Er handelt damit ja lediglich als Bote und ist verpflichtet, die Info zuzustellen (Es sei denn, sein Arbeitsvertrag schliesst diese Tätigkeit aus). Möglicherweise gehst du davon aus, dass das Ersatzmitglied eine Erklärung des Arbeitgebers nach §26 entgegennehmen soll. Das ist selbstverständlich nicht der Fall, aber so hatte ich die Fragestellerin auch nicht verstanden.

M
Mona-Lisa

30.11.2006 um 21:37 Uhr

@Waldfee, "Fragesteller-IN?" Bist du jetzt auch im Besitz einer Kristallkugel? :-)) (jetzt will ich mal endgültig wissen, wo`s die Dinger zu kaufen gibt...)

W
wölfchen

30.11.2006 um 22:44 Uhr

@ Mona- Lisa, kann nicht sein, die Kristallkugel habe ich doch! :-))

F
Fayence

30.11.2006 um 23:11 Uhr

"Ist ein Ersatzmitglied überhaupt berechtigt, Informatioen/Erklärungen des AG entgegen zu nehmen?"

Es kann doch nur interessieren, wann eine solche Erklärung als "dem BR zugestellt" gilt!

Waldfee, sorry, aber was soll denn der Quatsch "(Es sei denn, sein Arbeitsvertrag schliesst diese Tätigkeit aus)"?

L
Lotte

30.11.2006 um 23:29 Uhr

waldfee, "Er kann auch jeden seiner "Untergebenen"..."

würde mich ja interessieren, welche zahlreichen Untergebenen der BRV bei Euch so hat? ;-)))

wölfchen, versuchst Du rauszubekommen wo Moni- Lissi wohnt oder warum hast Du dem armen Ramses seine Kristallkugel geklaut? Aber die nützt doch eh nichts mehr, da völlig verschmiert...

H
Heini

30.11.2006 um 23:51 Uhr

Jetzt werdet aber nicht albern. Wenn der Chef einen seiner Angestellten als Briefträger aussucht um dem BR etwas zu überbringen ist das doch ok, auch wenn es ein Ersatzmitglied ist. Er hätte auch einen Azubi schicken können. Wichtig ist doch, das die Info beim BR angekommen ist.

M
Mona-Lisa

30.11.2006 um 23:51 Uhr

@wölfchen, kannst mich ja mal besuchen! Aber ab 21.45 Uhr darf ich keinen Herrenbesuch mehr empfangen!

34, quai Louvre 75001 Paris Tel: 0033-140205050 Ruf mich doch mal an, dann können wir uns mal über den Kater in der Nachtwache unterhalten... ;-))

@Heini, warum gibt der AG die Info nicht gleich beim BRV ab? Das ist doch Haarspalterei....

L
Lotte

30.11.2006 um 23:59 Uhr

Heini, wichtig wird diese Frage dann, wenn es sich zum Beispiel um eine ao Kündigung handelt und der AG meint, dass die Frist mit Übergabe an das EBRM anfängt zu laufen....

Wenn die Info den BRV erreicht, beginnt die Frist zu laufen.

H
Heini

01.12.2006 um 00:12 Uhr

Lotte, was der AG denkt ist unerheblich. Richtig ist doch, dass der Zeitpunkt des Eingangs beim BR, zählt. Ist doch unwichtig wie die Info zum BR kommt. Der AG könnte die Info auch über dem Postweg zusenden, dann wäre auch nicht der Fristbeginn ab Einwurf in den Briefkasten.

K
Kölner

01.12.2006 um 01:03 Uhr

@Heini So "absolut" ausgesprochen, habe ich das noch nicht gesehen...und - mich dünkt - auch nicht ganz richtig!

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