Erstellt am 30.11.2006 um 17:17 Uhr von winnie pooh
Hallo
auch Du hast die rundum Sorgloskarte gezogen.
siehe BetrVG 78a Abs. 1 & 2. nachdem haben alle Mitglieder der JAV das Recht auf eine unbefristeten Arbeitsvertrag. Es sei denn die Tatschachen nach Abs. 4 treffen zu.
Erstellt am 30.11.2006 um 17:32 Uhr von undico
stellt sich aber doch die frage: ist sim88 als stellvertreter ordentliches mitglied der jav? bei nur 20 wahlberechtigten gibt es doch nur 1 jav-mitglied.
Erstellt am 01.12.2006 um 10:49 Uhr von Angi1
Hallo sim88,
siehe dazu im Fitting § 78a RN 11
" Die Vorschrift gilt auch für Ersatzmitglieder, sobald sie in die ArbNVertr. nachgerückt sind. Das gilt nicht nur im Falle eines endgültigen Nachrückens für ein ausgeschiedenes ordentliches Mitglied, sondern auch bei einer nur vorübergehenden Vertretung eines zeitweilig verhinderten ordentlichen Mitglieds.
Das nur vorübergehend tätige Ersatzmitglied genießt den Schutz des § 78a nicht nur für die Zeit der Vertretung des ordentlichen Mitglieds, sondern auch für den Zeitraum von einem Jahr nach Beendigung der zeitweisen Vertretung. Hierbei kommt es auf den Zeitraum der Vertretung ebensowenig an, wie darauf, dass während der Vertretung relevante Betriebsverfassungsaufgaben angefallen sind."
Also vertret mal schön!
MfG
Angi1
Erstellt am 01.12.2006 um 19:15 Uhr von sim88
Hallo,
nochmals vielen Dank für die Antworten! Habe jetzt nochmal eine Frage. Bin ich jetzt ein ordentliches Mitglied? Habe mich nämlich erkundigt, es gibt bei einer anderen Firma auch mit nur ca.20 Jugendlichen und Auszubildenden ebenso wie bei uns einen Vorsitzenden sowie einen Stellvertreter (ICH). Wir sind aber in der Gesundheitsbranche tätig sprich (Klinikum) gehören aber keiner Gewerkschaft an. Habe ich dann trotzdem ein Recht auf einen unbefristeten Vertrag nach meiner Ausbildung??
Bitte nochmals um Antwort. Vielen Dank für die Bemühungen, allen einen schönen TAG!!:)
MFG
Sim88
Erstellt am 02.12.2006 um 10:09 Uhr von Fayence
sim88,
eines vorweg! JEDER Beschäftigte in einem Betrieb hat einen Anspruch auf einen SICHEREN Arbeitsplatz!
Zu Deiner letzten Frage! Wie viele JAV habt Ihr denn überhaupt gewählt???
Denn AUSSCHLIESSLICH, wenn eine JAV aus mehr als 3 "Köpfen" besteht, wird ein(e) Vorsitzende(r) und ein(e) stellvertr. Vorsitzende(r) gewählt.
Wurde bei Euch nur eine 1köpfige JAV gewählt, bist Du Ersatzmitglied; nicht mehr und nicht weniger!