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Ungültige JAV Wahl - neuer Wahlvorstand?

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Suse
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, der Wahlvorstand unserer heutigen JAV Wahl musste diese leider als unfültig erklären, weil ein nicht stimmberechtigter eine Stimme abgegeben hat. Welche Fristen müssen bei einer Wiederholung der Wahl gewahrt werden, bzw. muss auch ein neuer Wahlvorstand bestimmt werden?

Vielen Dank

Suse

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Community-Antworten (6)

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Fayence

01.12.2006 um 20:17 Uhr

Suse, es ist mir völlig neu, dass ein WV eine WAHL für ungültig erklären kann.

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Suse

02.12.2006 um 12:51 Uhr

Hallo, wie aber dann richtig verhalten, wenn nicht wahlberechtigte gewählt haben? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Wahl gültig sein sollte und gehe deshalb von eier Wiederholung aus, nur bin ich mir nicht sicher ob nur die Wahlversammlung (vereinf. WV) oder das gesamte Prozedere.

Suse

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Fayence

02.12.2006 um 13:12 Uhr

Suse, entweder wird das Ergebnis akzeptiert oder die Wahl wird gem. §19 BetrVG vor einem Arbeitsgericht angefochten! Und das Arbeitsgericht wird vermutlich entscheiden, dass diese Wahl unwirksam ist. Die Folge wäre ein komplett neues Wahlprozedere!

Aber, um die Kirche ein wenig im Dorf zu lassen... war das Ergebnis Eurer Wahl denn so knapp, dass diese eine unberechtigte Stimmabgabe quasi das "Zünglein an der Waage" war? Falls nein, solltet Ihr Euch genau überlegen, was Ihr letztendlich mit einer Wahlanfechtung bezwecken wollt.

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Suse

02.12.2006 um 19:08 Uhr

Hallo Fayence,

danke für die Hilfe. Wie das Ergebnis ausgefallen ist können wir nicht sagen, da wir sofort nachdem der Fehler bemerkt war und die Wahlveranstaltung vorbei alles abgebrochen und die Urne verschlossen haben. Nun die Wahl war am 30.11.06, man könnte noch benachrichtigen, aber gibt es keinen andern weg? Etwa nur die Versammlung und Stimmabgabe neu?

Suse

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Fayence

02.12.2006 um 21:05 Uhr

Suse, Du machst mir vielleicht Spass! Eine Wahl abzubrechen hat schon noch eine andere Bedeutung; auch wenn dieser Abbruch m.E. zu diesem Zeitpunkt nicht mehr durch den Wahlvorstand hätte erfolgen dürfen! Aber nun denn! :-)

Die Einsetzung eines neuen Wahlvorstands halte ich für nicht erforderlich. Macht eine offizielle Mitteilung, dass die Wahl aus o.g. Grund abgebrochen wurde und erlasst ein neues Wahlausschreiben. Dann passt aber auf!

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Suse

03.12.2006 um 14:46 Uhr

Hallo Fayence, genau so werden wir es machen. Vielen Dank für die Hilfe und einen schönen Advent.

Suse

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