Erstellt am 30.11.2006 um 13:31 Uhr von pit47
Hallo lyle,
auf alles gefasst sein bei solchen Gesprächen.
Nimm ein BRMtgl. deines Vertrauens mit zu dem Gespräch.
Laß Dir eine Kopie der Teilnehmerliste und Einladung von der BR-Sitzung geben, an der Du teilgenommen hast.
Erstellt am 30.11.2006 um 14:12 Uhr von lyle_inday
Es geht bei diesem Gespräch um Stellenabbau.
Ich bin seit dreißig Jahren hier beschäftigt und 50% schwerbehindert.
Was ist richtig ein oder zwei Jahre nachwirkender Kündigungsschutz wenn man an einer BR-Sitzung als Ersatzmitglied teilgenommen hat? Da hört man von unserem BR verschiedene Aussagen.
Ob von dieser Sitzung eine Anwesenheitsliste existiert ist ebenfalls fraglich. Ich habe lediglich die Einladungsmail zur Sitzung und meine Bestätigung per mail dass ich teilnehmen werde.
Erstellt am 30.11.2006 um 14:25 Uhr von Lotte
lyle,
als Schwerbehinderter hast Du einen besonderen Kündigungsschutz, siehe SGB IX §85, wenn nicht §90 des gleichen Gesetzes zutrifft.
Also brauchst Du Dir eigentlich keine Sorgen machen, oder?
Erstellt am 30.11.2006 um 14:30 Uhr von lyle
ich habe hier schon erlebt dass 60% und 80% schwerbehinderte gekündigt wurden.
Das Integrationsamt hat hier jedesmal zugestimmt.
Also Sorgen mache ich mir da schon, habe Familie mit 7-jährigen schlupflichtigem Kind und bin Alleinverdiener.
Erstellt am 30.11.2006 um 14:34 Uhr von Kölner
@Lotte
Wenn ich mich nicht soeben mit diesem Thema beschäftigt hätte, würde ich Dir glatt zustimmen - auf den ersten Blick!
Aber:
Die - noch! - bestehenden Integrationsämter haben auch ihre Entscheidungs-Richtlinien und -Gründe...und danach entscheiden sie regelmäßig "nicht in Deinem Sinne"; also eher komisch".
Erstellt am 30.11.2006 um 15:49 Uhr von Kölner
@Ramses II
Du weisst aber schon, dass Du die Funktion eines Intoleranzamtes ganz schön subsummiert hast...
Erstellt am 04.12.2006 um 11:59 Uhr von lyle
Hallo zusammen,
Eben wurde mir vom Betriebsrat gesagt dass die Firma bei dem anstehenden Gespräch am kommenden Donnerstag durchaus eine Kündigung aussprechen kann und zwar wirksam nach Ablauf des Kündigungsschutzes mit eventueller sofortiger Freistellung.
Ist so etwas seitens der Firma machbar?
Erstellt am 04.12.2006 um 14:08 Uhr von lyle
Hallo Ramses II,
Was bedeutet 1+ Jahresgehalt als Abfindung?
Erstellt am 04.12.2006 um 14:25 Uhr von Lotte
lyle,
würde den Nachsatz von Ramses innig beherzigen, denn wenn Du Dich jetzt auf einen Aufhebungsvertrag einlässt, dann werdet Ihr vermutlich als Grundlage für die Verhandlung Deinen jetztigen Kündigungsschutz zu Rate ziehen, aber wahrscheinlich ist doch, dass Du in der laufenden Legislaturperiode noch öfter als EBRM geladen wirst und Dein Kündigungsschutz sich entsprechend verlängert.
Erstellt am 07.12.2006 um 15:28 Uhr von lyle
Hallo,
War eben bei dem anfangs erwähnten Gespräch mit dem Personalleiter bezüglich meiner geplanten Kündigung.
Der schreibt jetzt das Integrationsamt an auf der Erteilung der Zustimmung zur Kündigung.
Und meinen 1-jährigen nachwirkenden Kündigungsschutz sieht er absolut nicht als Grund die Kündigung nicht auszusprechen.
Erstellt am 07.12.2006 um 17:13 Uhr von Kölner
@lyle
Das könnte ja dann ausgehen, wie das berühmte Schießen in Hornberg! § 103 BetrVG...