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Geplante Kündigung?

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lyle
Jan 2018 bearbeitet

Als Ersatzmitglied habe ich am 31.10.06 ein ordentliches Mitglied bei einer BR-Sitzung vertreten.

Nach Gesetz habe ich ab diesem Datum ein Jahr nachwirkenden Kündigungsschutz. Nun erhielt ich von meinem Vorgesetzten ein Schreiben in dem der Personalleiter am 7.12.06 mit mir ein Personalgespräch führen will. Das verwunderliche ist dass ein ordentliches Mitglied ebenfalls so ein Schreiben bekam.

Hierzu muß ich sagen dass in der Firma ein Stellenabbau stattfinden soll.

Auf welchen Gesprächsinhalt kann ich mich da einstellen, wer hatte schon mal ein ähnliches Gespräch?

5.420011

Community-Antworten (11)

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pit47

30.11.2006 um 14:31 Uhr

Hallo lyle, auf alles gefasst sein bei solchen Gesprächen. Nimm ein BRMtgl. deines Vertrauens mit zu dem Gespräch. Laß Dir eine Kopie der Teilnehmerliste und Einladung von der BR-Sitzung geben, an der Du teilgenommen hast.

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lyle_inday

30.11.2006 um 15:12 Uhr

Es geht bei diesem Gespräch um Stellenabbau.

Ich bin seit dreißig Jahren hier beschäftigt und 50% schwerbehindert.

Was ist richtig ein oder zwei Jahre nachwirkender Kündigungsschutz wenn man an einer BR-Sitzung als Ersatzmitglied teilgenommen hat? Da hört man von unserem BR verschiedene Aussagen. Ob von dieser Sitzung eine Anwesenheitsliste existiert ist ebenfalls fraglich. Ich habe lediglich die Einladungsmail zur Sitzung und meine Bestätigung per mail dass ich teilnehmen werde.

L
Lotte

30.11.2006 um 15:25 Uhr

lyle, als Schwerbehinderter hast Du einen besonderen Kündigungsschutz, siehe SGB IX §85, wenn nicht §90 des gleichen Gesetzes zutrifft.

Also brauchst Du Dir eigentlich keine Sorgen machen, oder?

L
lyle

30.11.2006 um 15:30 Uhr

ich habe hier schon erlebt dass 60% und 80% schwerbehinderte gekündigt wurden. Das Integrationsamt hat hier jedesmal zugestimmt.

Also Sorgen mache ich mir da schon, habe Familie mit 7-jährigen schlupflichtigem Kind und bin Alleinverdiener.

K
Kölner

30.11.2006 um 15:34 Uhr

@Lotte Wenn ich mich nicht soeben mit diesem Thema beschäftigt hätte, würde ich Dir glatt zustimmen - auf den ersten Blick!

Aber: Die - noch! - bestehenden Integrationsämter haben auch ihre Entscheidungs-Richtlinien und -Gründe...und danach entscheiden sie regelmäßig "nicht in Deinem Sinne"; also eher komisch".

K
Kölner

30.11.2006 um 16:49 Uhr

@Ramses II Du weisst aber schon, dass Du die Funktion eines Intoleranzamtes ganz schön subsummiert hast...

L
lyle

04.12.2006 um 12:59 Uhr

Hallo zusammen,

Eben wurde mir vom Betriebsrat gesagt dass die Firma bei dem anstehenden Gespräch am kommenden Donnerstag durchaus eine Kündigung aussprechen kann und zwar wirksam nach Ablauf des Kündigungsschutzes mit eventueller sofortiger Freistellung.

Ist so etwas seitens der Firma machbar?

L
lyle

04.12.2006 um 15:08 Uhr

Hallo Ramses II,

Was bedeutet 1+ Jahresgehalt als Abfindung?

L
Lotte

04.12.2006 um 15:25 Uhr

lyle, würde den Nachsatz von Ramses innig beherzigen, denn wenn Du Dich jetzt auf einen Aufhebungsvertrag einlässt, dann werdet Ihr vermutlich als Grundlage für die Verhandlung Deinen jetztigen Kündigungsschutz zu Rate ziehen, aber wahrscheinlich ist doch, dass Du in der laufenden Legislaturperiode noch öfter als EBRM geladen wirst und Dein Kündigungsschutz sich entsprechend verlängert.

L
lyle

07.12.2006 um 16:28 Uhr

Hallo, War eben bei dem anfangs erwähnten Gespräch mit dem Personalleiter bezüglich meiner geplanten Kündigung. Der schreibt jetzt das Integrationsamt an auf der Erteilung der Zustimmung zur Kündigung. Und meinen 1-jährigen nachwirkenden Kündigungsschutz sieht er absolut nicht als Grund die Kündigung nicht auszusprechen.

K
Kölner

07.12.2006 um 18:13 Uhr

@lyle Das könnte ja dann ausgehen, wie das berühmte Schießen in Hornberg! § 103 BetrVG...

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