Einsicht Sozialauswahl - Auf welche gesetzliche Grundlage kann sich der Betriebsrat hierbei berufen?
In unserem Betrieb gibt es einen Sozialauswahlplan, da eventuell Entlassungen bevorstehen. Diesen Plan will der Beriebsrat einsehen, dass muß aber schriftlich erfolgen. Auf welche gesetzliche Grundlage kann sich der Betriebsrat hierbei berufen?
Vielen Dank.
Community-Antworten (1)
30.11.2006 um 13:51 Uhr
Hallo sudsi,
schau dir mal § 92 und 92a BetrVG an.
MfG Angi1
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