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Einsicht Sozialauswahl - Auf welche gesetzliche Grundlage kann sich der Betriebsrat hierbei berufen?

S
sudsi
Jan 2018 bearbeitet

In unserem Betrieb gibt es einen Sozialauswahlplan, da eventuell Entlassungen bevorstehen. Diesen Plan will der Beriebsrat einsehen, dass muß aber schriftlich erfolgen. Auf welche gesetzliche Grundlage kann sich der Betriebsrat hierbei berufen?

Vielen Dank.

4.14901

Community-Antworten (1)

A
Angi1

30.11.2006 um 13:51 Uhr

Hallo sudsi,

schau dir mal § 92 und 92a BetrVG an.

MfG Angi1

Ihre Antwort

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