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Datenschutz - Terminquoten aller Mitarbeiter werden stündlich durch einen MA (kein Vorgesetzter)notiert?

D
Donald
Jan 2018 bearbeitet

In unserem Betrieb (Call Center) werden stündlich die Terminquoten aller Mitarbeiter durch einen Vorgesetzten notiert. Diese Aufgabe übernimmt jetzt ein Mitarbeiter. Dieser Mitarbeiter hat keine Funktion eines Vorgesetzten. Ich bin der Meinung das dies aus Datenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig ist. Hat jemand mehr Infos??

7.972016

Community-Antworten (16)

K
Konrad

30.11.2006 um 09:03 Uhr

Hallo Donald Datenschutz im Betrieb ist ein „dehnbarer Begriff“. Welchen Zweck dienen die Terminquoten ? Benötigt die Firma diese als wirtschaftlichen Nachweis, so könnte dies ohne Nennung von Namen als Ganzes abgerechnet werden.
Hat dies den Zweck der Mitarbeiterüberwachung so unterliegt das der Mitbestimmung des BR Durch Verhaltens- und Leistungskontrolle (Datenschutz). So was gehört durch eine BV sofort unterbunden

D
donald

30.11.2006 um 09:38 Uhr

Hallo Konrad,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Die Terminquoten(es werden Termine für Bankfilialen vereinbart) werden notiert um zu erfahren wieviele Termine insgesamt vom gesamten Team gemacht werden,aber auch um zu erfahren wieviele Termine der einzelne Mitarbeiter macht. Der Mitarbeiter wird an seiner Terminquote gemessen. Werden nicht genügend Termine vereinbart, kann es dazu kommen, dass der Vertrag des Mitarbeiters nicht verlängert wird(es gibt bei Neueinstellungen nur Zeitverträge). Meiner Meinung nach dient dies also der Leistungskontrolle. Die Frage ist ob ein Mitarbeiter berechtigt ist diese Daten zu erfassen.???

K
Konrad

30.11.2006 um 09:50 Uhr

Wer konkret dazu berechtigt ist, sagt das Gesetz nicht, das müßt ihr in der Firma regeln. Wie gesagt, ich würde Leistungskontrolle und Auswertung aus datenschutzrechtlichen Gründen , auf einzelne Mitarbeiter bezogen in dieser Form generell unterbinden.

P
paula

30.11.2006 um 11:56 Uhr

lieber konrad

mir ist letztens schon einmal aufgefallen, dass du offensichtlich der meinung bist, dass leistungs- und verhaltenskontrolle durch den AG unzulässig ist. das ist so aber nicht richtig! ein ganz wesentliches element von führung stellt gerade diese leistungs und verhaltenskontrolle dar. der BR ist eigentlich erst im boot, wenn dies technisch geschieht oder die frage der ordung des betriebes betroffen ist.

die überwachung einer terminquote (wenn es das ist, was ich mir darunter vorstelle) ist wohl keine frage, die die ordnung des betriebes betrifft. jetzt stellt sich die frage wie die terminquote ermittelt wird (technisch oder manuell) und ob es - falls sich um eine technische erhebung ist - eine BV tangiert ist.

daher bitte zukünftig nicht so voreilig antworten

gruß paula

D
donald

30.11.2006 um 13:25 Uhr

Hallo allerseits.. ich möchte doch nur wissen, ob ein Mitarbeiter diese Aufgabe übernehmen darf. Vorher wurde die Terminquotenmessung immer vom Vorgesetzten notiert, jetzt macht dies ein Mitarbeiter ohne Vorgesetzten Funktion. Gibt es dazu eine Meinung??

D
donald

30.11.2006 um 13:53 Uhr

da der Kollege ganz gerne mit den ihm bekannten Zahlen anderen Kollegen gegenüber negative Äußerungen tätigt wie wenig Termine der eine oder andere macht.

K
Konrad

30.11.2006 um 14:09 Uhr

@ Hallo Paula ich habe nicht behauptet dass L- und Verhaltenskontrolle durch den AG ganz unzulässig ist! Moderne Callcenter sind ein Paradebeispiel für totale Überwachung (wer mit wem wie lange gesprochen, mitschneiden von Gesprächen, login Lofoff- Daten, usw., Auswertungen , Erfolgs- und Terminqutouten) wenn da nichts geregelt wird, kann man den Datenschutz gleich beerdigen. Diese Daten sind TECHNISCHER ELEKTRONISCHER ART und da gibt es Regelbedarf.

Ich bleibe in diesem Fall dabei: elektonische Auswertungen personenbezogen ganz unterbinden!
Eine L und V- Kontrolle kann auch anderst stattfinden, wie früher wo es noch nicht alles elektronisch überwacht wurde.

D
donald

30.11.2006 um 15:00 Uhr

Hallo Ramses II

ich bin der Meinung das dieser Mitarbeiter nicht die richtige Person ist. Ich suche nach einer Argumentation, z.B. Datenschutzgründe an die ich mich halten kann.

K
Konrad

30.11.2006 um 16:11 Uhr

Vorschlag: Auszug aus dem Bundesdatenschutzgesetz: § 28 Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für eigene Zwecke

(1) Das Erheben, Speichern, Verändern oder Übermitteln personenbezogener Daten oder ihre Nutzung als Mittel für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke ist zulässig. 1. wenn es der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses mit dem Betroffenen dient.

"Folglich ist diese Person nicht geeignet, da Datenmissbrauch ( sich über andere belustigen) ist nicht zulässig !" So in der Art rechtlich begründen.

P
paula

02.12.2006 um 23:51 Uhr

lieber konrad,

war leider auf dienstreise daher erst heute meien antwort:

  1. statement von dir: "Ich bleibe in diesem Fall dabei: elektonische Auswertungen personenbezogen ganz unterbinden! Eine L und V- Kontrolle kann auch anderst stattfinden, wie früher wo es noch nicht alles elektronisch überwacht wurde."

versuchen kann man es ja, aber wenn sich der AG sich im rahmen der datenschutzbestimmungen bewegt wird sich der BR im einigungsstellenverfahren mehr als schwer tun!

  1. statement "Folglich ist diese Person nicht geeignet, da Datenmissbrauch ( sich über andere belustigen) ist nicht zulässig !" So in der Art rechtlich begründen."

sei ehrlic: das ist lächerlich. wo ist denn hier den kausalzusammenhang?

außerdem noch eine frage die du bislang schön umschifft hast: woher kommt deine kenntnis, dass hier technisch etwas abgegriffen wird?

P
Pfarrer

03.12.2006 um 11:27 Uhr

@Donald

....was ist übrigens eine "Terminquote" in einem Callcenter? Also zumindest mir ist nicht klar was da wo und unter welchen Bedingungen zu welchem Zweck kontrolliert wird? Kann mir da einer auf die Sprünge helfen?

F
Fayence

03.12.2006 um 12:08 Uhr

P
Pfarrer

03.12.2006 um 13:32 Uhr

@Fayence

..danke, dazu habe ich noch den Link gefunden:http://soziologie.uni-duisburg.de/PERSONEN/holtgrewe/uh-nemeaa2k.pdf

also um zum Thema zu kommen, wenn ich's recht verstehe, - es ist gleichgültig wer die Terminquoten kontrolliert, - der Umgang mit den Ergebnissen die dem betreffenden Mitarbeiter dann vorliegen ist da wohl angesprochen - wenn ich Donald recht verstehe, - das fällt dann aus meiner Sicht in den Bereich: Der eine ist besser als der andere, der eine schafft mehr oder ist effizienter als der andere - oder so ähnlich? Also ich würde das einfach mal als Punkt in die Tagesordnung aufnehmen, ich denke da ist der BR sicher mit im Boot .

P
paula

03.12.2006 um 16:31 Uhr

also bei unserem callcenter im hause ist terminquote etwas anderes. vielleicht sollte doch donald mal erklären wie das abläuft...

D
donald

11.12.2006 um 13:59 Uhr

Hallo miteinander:

Terminquote bedeutet bei uns wieviele Termine der einzelne Mitarbeiter am Tag schafft. Kunden werden angerufen um Sie zu einen Termin in unseren Unternehmen einzuladen. Um zu belegen wieviele Termine jeder Mitarbeiter macht, wird jeder Anruf den der Mitarbeiter tätigt, händisch notiert. Der besagte Mitarbeiter läuft einmal pro Stunde zu allen Mitarbeitern an den Arbeitsplatz um zu erfahren wieviele Termine der jeweilige Mitarbeiter geschafft hat. Stellt der Mitarbeiter der die Termine notiert fest, dass der Mitarbeiter nicht genügend Termine gemacht hat, kann er diesen direkt ansprechen und hinterfragen warum er wenig Termine macht. Ich hoffe das dies etwas verständlich geworden ist. Schöne Grüße

F
Fayence

11.12.2006 um 15:41 Uhr

donald, was spricht eigentlich gegen diese Vorgehensweise? Wenn ein Mitarbeiter befragt wird, hat er doch auch die Möglichkeit zu begründen!

Jedoch unzulässig wäre eine Veröffentlichung der "Quoten" = Rennliste!

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