Erstellt am 29.11.2006 um 12:53 Uhr von RolfH
@Opwert
Siehe BetrVG § 24, Abs.2, 2 - Niederlegung des Betriebsratsamtes.
Es gibt keine vorgeschriebene Form, auch eine mündliche Erklärung der Niederlegung gegenüber allen BRMitgliedern ist ausreichend, auch nur gegenüber dem BRV. Die Erklärung kann allerdings nicht zurückgenommen werden. Natürlich kannst Du das auch schriftlich machen.
Erstellt am 29.11.2006 um 13:01 Uhr von Peter S.
Warum???
Kopf hoch und durch nur nicht entmutigen lassen.
Gegebenenfalls arbeitsrechlichen Rat einholen, die Gewerkschaften sind ein super Ansprechpartner.
Erstellt am 29.11.2006 um 13:13 Uhr von SusiSorglos
@opwert
Überleg dir den Schritt genau. Wir haben auch eine Kollegin die ausgetreten ist. Sie bereut es sehr! Nichts überstürzen!
Gruss Susi
Erstellt am 29.11.2006 um 19:06 Uhr von sphinx
@ Hallo opwert,
bitte sag´ uns deine Gründe. Vielleicht können wir dir helfen?
Liebe Grüße
Erstellt am 29.11.2006 um 21:30 Uhr von Bergmann
@ Opwert,
wir warten auf deine Antwort...!!!
Erstellt am 29.11.2006 um 22:37 Uhr von Pfarrer
@Opwert
siehe den Beitrag >Wie kann man als Betriebsrat zurücktreten?< von Silvertip, ein paar Etagen höher,.....da hast Du auch meine Antwort.