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Vollmitglied aus dem Betriebsrat austreten - was muß ich beachten?

O
Opwert
Jan 2018 bearbeitet

ich möchte als Vollmitglied aus dem Betriebsrat austretten , was muß ich beachten , wie gehe ich vor .

4.38006

Community-Antworten (6)

R
RolfH

29.11.2006 um 13:53 Uhr

@Opwert

Siehe BetrVG § 24, Abs.2, 2 - Niederlegung des Betriebsratsamtes.

Es gibt keine vorgeschriebene Form, auch eine mündliche Erklärung der Niederlegung gegenüber allen BRMitgliedern ist ausreichend, auch nur gegenüber dem BRV. Die Erklärung kann allerdings nicht zurückgenommen werden. Natürlich kannst Du das auch schriftlich machen.

PS
Peter S.

29.11.2006 um 14:01 Uhr

Warum??? Kopf hoch und durch nur nicht entmutigen lassen. Gegebenenfalls arbeitsrechlichen Rat einholen, die Gewerkschaften sind ein super Ansprechpartner.

S
SusiSorglos

29.11.2006 um 14:13 Uhr

@opwert

Überleg dir den Schritt genau. Wir haben auch eine Kollegin die ausgetreten ist. Sie bereut es sehr! Nichts überstürzen!

Gruss Susi

S
sphinx

29.11.2006 um 20:06 Uhr

@ Hallo opwert,

bitte sag´ uns deine Gründe. Vielleicht können wir dir helfen?

Liebe Grüße

B
Bergmann

29.11.2006 um 22:30 Uhr

@ Opwert,

wir warten auf deine Antwort...!!!

P
Pfarrer

29.11.2006 um 23:37 Uhr

@Opwert

siehe den Beitrag >Wie kann man als Betriebsrat zurücktreten?< von Silvertip, ein paar Etagen höher,.....da hast Du auch meine Antwort.

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