Hallo zusammen,

mich ineressiert der Stellenwert eines Ausbilders für die Azubis des Unternehmens.

Gerade, wo wieder neue Azubis eingestellt werden, hat ein Ausbilder einiges zu tun, u.a. Verträge schreiben, Anmeldung bei der zuständigen Schule, usw.
Nun ist es so, dass der Ausbilder dies immer während der Arbeitszeit gemacht hat. Der neue Chef sagte die Woche, dass er erst die Arbeit machen müsse, wenn er danach die Ausbildertätigkeiten nicht mehr schafft, kann er die Zuhause machen, es ist schließlich nur ein Ehrenamt.

Meine Fragen an Euch, BR Arbeit geht vor, wie ist es mit Ausbildertätigkeiten? Gibt es §, die hier unterstützen können, dass der MA seine Ausbildertätigkeit auch weiterhin während der Arbeitszeit ausüben kann?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

HeldvomFeld