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Entfernung eines leitenden Angestellten - wegen Störung des Betriebsfriedens?

C
Cora
Jan 2018 bearbeitet

Gibt es im Betr.VG für den BR eine Möglichkeit, die Entlassung eines leitenden Angestellten wegen Störung des Betriebsfriedens zu verlangen? (Erhöhter Krankenstand in seiner Abteilung, subtiles Mobbing usw.)Gruß Cora

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Community-Antworten (2)

V
viktor

29.11.2006 um 10:26 Uhr

Es wäre zu prüfen, ob der leitende Angestellte überhaupt einer ist (§ 5 BetrVG). Nicht jeder der eine leitende Aufgabe hat (Abteilungsleiter) ist leitender Angestellter.

Ob nun ein "erhöhter Krankenstand" eine Störung des Betriebsfriedens ist, erscheint mir zweifelhaft. Und subtiles Mobbing - naja, vor dem Gericht braucht man Zeugen und klare Fakten.

Ich verstehe schon, was Euer Problem ist, will aber andeuten, dass die Latte hoch hängt. Vielleicht helfen innerbetriebliche Lösungswege.

A
Angi1

29.11.2006 um 11:02 Uhr

Hallo Cora,

im § 85 BetrVG wird die Behandlung von Beschwerden durch den BR behandelt.

Ihr könnt bei Meinungsverschiedenheiten mit dem AG sogar die Einigungsstelle anrufen.

Ich würde diesen Weg gehen, da der Chef ja interessiert sein sollte, den erhöhten Krankenstand zu beseitigen.

MfG Angi1

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