Erstellt am 29.11.2006 um 09:26 Uhr von viktor
Es wäre zu prüfen, ob der leitende Angestellte überhaupt einer ist (§ 5 BetrVG). Nicht jeder der eine leitende Aufgabe hat (Abteilungsleiter) ist leitender Angestellter.
Ob nun ein "erhöhter Krankenstand" eine Störung des Betriebsfriedens ist, erscheint mir zweifelhaft.
Und subtiles Mobbing - naja, vor dem Gericht braucht man Zeugen und klare Fakten.
Ich verstehe schon, was Euer Problem ist, will aber andeuten, dass die Latte hoch hängt. Vielleicht helfen innerbetriebliche Lösungswege.
Erstellt am 29.11.2006 um 10:02 Uhr von Angi1
Hallo Cora,
im § 85 BetrVG wird die Behandlung von Beschwerden durch den BR behandelt.
Ihr könnt bei Meinungsverschiedenheiten mit dem AG sogar die Einigungsstelle anrufen.
Ich würde diesen Weg gehen, da der Chef ja interessiert sein sollte, den erhöhten Krankenstand zu beseitigen.
MfG
Angi1