Aufgaben des BR, Gerichtsurteil, das darlegte, dass die Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber dazugehört - wer kennt eines?
Liebe KollegInnen, hatte mal ein Urteil in der Hand, in dem das Gericht sich mit den Aufgaben des BR befasste und quasi auch darlegte dass die Auseinandertsetzung mit dem Arbeitgeber dazugehört, also durchaus auch der Dissenz. Jetzt finde ichs nicht mehr.....wer kann mir helfen?
Community-Antworten (1)
29.11.2006 um 10:36 Uhr
ehrlich gesagt - nie gehört. Aber schon die Anwendung des Gesetzes führt automatisch zu diesem Schluss. Sonst gäbe es ja keine Sanktionsvorschriften u.s.w.
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