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Budget für den Betriebsrat?

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cyclecross
Nov 2016 bearbeitet

Hallo! Ich bin Mitglied eines neu gewählten Betriebsrates eines 200 Mann starken Automobilzulieferers. Meine Frage: Nach welchen Kriterien richtet sich die Höhe des Budgets, was uns der AG zur Verfügung stellen muß? Gibt es da Faustregeln oder Rechenbeispiele? MfG.

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Community-Antworten (5)

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matze83

28.11.2006 um 21:46 Uhr

Hi Cyclecross

gemäß BetrVG §40 hat der AG die Kostentragungspflicht. Es empfiehlt sich nicht ein sich ein Budget geben zu lasen, auch wenn die Personaler und Finanzler dies gern tun um besser rechnen zu können. Also wenn Ihr euch schn ein Budget geben lasst, wählt es gleich hroß genug ( Seminare, Literatur, Unterlagen etc.). Wichtig hierbei ist dass der AG weis dass dieses Budget nicht endgültig und umfassend ist, sondern jederzeit höher ausfallen kann. Wie hoch dies bei euch ist kommt auf die Größe eures Gremiums, euren Schulungsbedarf,die anstehenden Aufgaben und vieles mehr an. Er muss ALLE Kosten tragen!

M
matze83

29.11.2006 um 23:58 Uhr

Ironiemodus anJa, so notwendige sachen wie Mittagessen, Wochenendausfüge nach Brasilien mit weiblicher Bekleidung un dübertariflicher Zulage...:-))) Ironiemodus aus

Natürlich meinte ich die Notwendigen Kosten, sowas hätte ich nur vorrausgesetzt...

MFG Matze

K
Kölner

02.12.2006 um 10:34 Uhr

Wenn ein BR einem Budget zustimmen würde, könnte das im Zweifel auch eine Pflichtverletzung darstellen...

C
cyclecross

02.12.2006 um 14:25 Uhr

Von was ist die Höhe des Budgets abhängig? Doch nicht von den Vorstellungen der BR-Mitglieder! Vielleicht vom Umsatz des Unternehmens? Wie soll man eine Summe begründen, wenn man als absoluter Neuling gar keine Ahnung hat, was für Kosten in einem Jahr so auf einen zukommen?

F
Fayence

02.12.2006 um 15:10 Uhr

Nur um einmal ein Gefühl für durchschnittliche Kosten der "Betrieblichen Mitbestimmung" zu geben: http://www.unternehmerverband.de/aktuelles/info/betriebsrat_kosten.htm

Es ist das gute Recht eines Arbeitgebers, die voraussichtlichen BR-Kosten im Rahmen seiner Jahres-Ausgabenplanung zu budgetieren. ABER, diese ARBEITGEBER-Planung darf nicht dazu führen, dass ein BR hinsichtlich NOTWENDIGER Ausgaben in seinen Rechten beschnitten wird.

Hier mehr dazu: http://www.waf-seminar.de/content/kostenuebernahme/index_budgetierung.php

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