Erstellt am 28.11.2006 um 20:46 Uhr von matze83
Hi Cyclecross
gemäß BetrVG §40 hat der AG die Kostentragungspflicht. Es empfiehlt sich nicht ein sich ein Budget geben zu lasen, auch wenn die Personaler und Finanzler dies gern tun um besser rechnen zu können. Also wenn Ihr euch schn ein Budget geben lasst, wählt es gleich hroß genug ( Seminare, Literatur, Unterlagen etc.). Wichtig hierbei ist dass der AG weis dass dieses Budget nicht endgültig und umfassend ist, sondern jederzeit höher ausfallen kann. Wie hoch dies bei euch ist kommt auf die Größe eures Gremiums, euren Schulungsbedarf,die anstehenden Aufgaben und vieles mehr an. Er muss ALLE Kosten tragen!
Erstellt am 29.11.2006 um 22:58 Uhr von matze83
*Ironiemodus an*Ja, so notwendige sachen wie Mittagessen, Wochenendausfüge nach Brasilien mit weiblicher Bekleidung un dübertariflicher Zulage...:-))) *Ironiemodus aus*
Natürlich meinte ich die Notwendigen Kosten, sowas hätte ich nur vorrausgesetzt...
MFG Matze
Erstellt am 02.12.2006 um 09:34 Uhr von Kölner
Wenn ein BR einem Budget zustimmen würde, könnte das im Zweifel auch eine Pflichtverletzung darstellen...
Erstellt am 02.12.2006 um 13:25 Uhr von cyclecross
Von was ist die Höhe des Budgets abhängig? Doch nicht von den Vorstellungen der BR-Mitglieder! Vielleicht vom Umsatz des Unternehmens?
Wie soll man eine Summe begründen, wenn man als absoluter Neuling gar keine Ahnung hat, was für Kosten in einem Jahr so auf einen zukommen?
Erstellt am 02.12.2006 um 14:10 Uhr von Fayence
Nur um einmal ein Gefühl für durchschnittliche Kosten der "Betrieblichen Mitbestimmung" zu geben: http://www.unternehmerverband.de/aktuelles/info/betriebsrat_kosten.htm
Es ist das gute Recht eines Arbeitgebers, die voraussichtlichen BR-Kosten im Rahmen seiner Jahres-Ausgabenplanung zu budgetieren.
ABER, diese ARBEITGEBER-Planung darf nicht dazu führen, dass ein BR hinsichtlich NOTWENDIGER Ausgaben in seinen Rechten beschnitten wird.
Hier mehr dazu: http://www.waf-seminar.de/content/kostenuebernahme/index_budgetierung.php