Erstellt am 28.11.2006 um 15:16 Uhr von Matu
Hi, wertigo.
zu 1: Ja, §25 (2) Betr.VG
zu 2: BR- Unterlagen sollten für alle BR- Mitglieder
einsehbar, im BR- Büro aufbewahrt werden.
Erstellt am 28.11.2006 um 15:39 Uhr von Mona-Lisa
@wertigo,
es kommt aber hauptsächlich darauf an, ob eine Listenwahl oder eine Persönlichkeitswahl stattgefunden hat!
BR-Unterlagen haben im Privatbereich des BRV nicht`s zu suchen. Gesetztenfall, er hat einen Autounfall (wünsch ich ihm sicherlich nicht!) und er liegt im Krankenhaus, steht ihr ganz schön bl.. da!
Habt ihr ihn darauf schon angesprochen?
Erstellt am 28.11.2006 um 15:46 Uhr von wertigo
Danke für die Antworten.
Frage an Mona-Lisa:
Wie mache ich es dem BRV klar, dass die Unterlagen im Hause zu verbleiben haben,
wenn er darauf beharrt sie mit nach Hause zu nehmen?
Erstellt am 28.11.2006 um 15:55 Uhr von Mona-Lisa
@wertigo,
in dem ihr BR`ler ihm das klipp und klar sagt! Er ist nicht mehr und nicht weniger als ihr!
Das könnt ihr z.B. in einer Sitzung unter Verschiedenes ansprechen!
Stellt er auf stur, könnte ein dezenter Hinweis, dass man einen BRV mit einer einfachen Mehrheit abwählen kann, zum nachdenken anregen.............