Erstellt am 29.11.2006 um 09:48 Uhr von Rolfo 2
Hallo Ingrich, ich gehe doch davon aus, dass die andern Betriebsteile ebenfalls betriebsratsfähig sind. Dann wäre es natürlich besser, wenn die auch einen eigenen BR wählen und ihr anschliessend einen GBR einberuft.