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Urlaubsperre - wann zulässig?

G
Gerda
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen/in

Habe da mal eine Frage.Kann der AG(GF) eine Urlaubsperre machen weil Wir sonst einen Auftrag verlieren würden. Ab wann müsste man den Kollegen/in das mitteilen. Da ja Weihnachten bal schon ist. Es gibt bei uns in der Firma keinen Betriebsurlaub sondern das wir eingeteilt.

Gruß Gerda

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Community-Antworten (2)

N
Nemet

28.11.2006 um 12:10 Uhr

@Gerda

"Urlaubssperre" fällt unter die allgemeinen Urlaubsgrundsätze und ist somit lt. BertVG §87, Abs. mitbestimmungspflichtig.

Der AG hat schon die Möglichkeit eine Urlaubssperre, z.B. wegen begründetem erhöhtem Arbeitsanfall vorzuschlagen - muss aber beim BR beantragt und von diesem beschlossen werden.

R
RDK

29.11.2006 um 09:31 Uhr

Gerda,

Urlaubssperre ist ein Mittel, welches der AG nur ausnahmsweise in besonders begründeten Fällen aussprechen kann, hierzu zählt sicher nicht ein plötzlicher Auftrag, wie er mehrmals im Jahr vorkommt, sondern wenn überhaupt ein Auftrag, der das Fortbestehen des Unternehmens gefährden kann. Die zu klärenden Fragen sind nunmal war dieser Auftrag im Vorhinein planbar (ab wann konnte der AG mit dem Auftrag rechnen), welche Mitarbeiter sind unmittelbar und warum betroffen, welche Ausnahmen müssen zugelassen werden, wie ist die allgemeine Situation, konnte anhand der Arbeitslast (Überstunden) davon ausgegangen werden, dass beim Vorliegen eines entsprechenden Auftrages die Kapazität des Betriebes erschöpft ist (hätte also der AG rechtzeitig Abhilfe schaffen können). Alles theoretisch, praktisch viel schwerer. Oftmals reicht es aber mit dem AG eine Regelung zu vereinbaren, das Mitarbeiter, die hierzu bereit sind, in dieser Zeit auf Urlaub verzichten und dafür auf ein generelle Urlaubssperre verzichtet wird, als "Bonbon" kann man den MA für Ihre bereitschaft dann auch noch eine zusätzliche Bonifikation aushandeln (hier sollte der AG in einer solchen Situation, wenn es sich tatsächlich um einen Auftrag handelt, der von solcher enormen Wichtigkeit ist, Entgegenkommen zeigen).

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