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Neueinstellung eines Ehemaligen, aber AG will nicht - was tun?

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Mamajo
Jan 2018 bearbeitet

Moin Zusammen, wir haben grad folgendes Problem: im Moment wird hier ein neuer Drucker gesucht. Von den 10 Bewerbungen, die nicht sofort aussortiert wurden, kamen 4 Personen in die engere Wahl. Nicht in die engere Wahl kam ein ehemaliger Kollege, der hier früher sogar Druckereileiter war und im Zuge einer betriebsbedingten Kündigungswelle entlassen wurde. (Bei ihm lief es besonders mistig, da ihm donnerstags noch gesagt wurde, sein Job sei auf jeden Fall sicher und am folgenden Montag war er dann auf einmal doch über...) Auf unsere Anfrage, warum der Mann den gleich aussortiert wurde, da grade er doch am meisten Sinn macht (keine Anlernzeit, den Kollegen bekannt und bei ihnen beliebt; von den moralischen Aspekten mal ganz abgesehen...), bekamen wir (unter der Hand) die Aussage, das sei eine "faule Sau" und er sei "menschlich nicht ok"!!! Was beides nicht stimmt!

Wir haben jetzt noch eine offizielle Stellungnahme erbeten, warum er nicht in der engeren Wahl ist und auch noch eine Erklärung der Auswahlkriterien, für die für Gespräche eingeladenen Bewerber, da wir da keinerlei roten Faden finden, nach Durchsicht der Unterlagen. (Wir vermuteten schon, daß die Farbe der Bewerbungsmappe eine Rolle spielte, da alle weißen aussortiert waren... Angeblich liegts aber nicht daran.) Der Abteilungsleiter der Abteilung bevorzugt auch den Ehemaligen, aber der GF, der Key Account Manager (bei dem ich mich frage, was der den dazu zu sagen hat, der Personalchef sind gegen ihn.I

In dem damaligen Sozialplan gibt es zwar eine Klausel, daß bei Neueinstellungen ehemalige MA bevorzugt behandelt werden müssen, leider ist die aber auf 2005 begrenzt.

Gebt mir mal bitte ordentlich Stoff, den wir unserer GF um die Ohren ballern können, um den Ex-Kollegen wieder zu bekommen :o)) Ich vermute mal, daß auch § 14 Teilzeit- und Dingsdagesetz ne Rolle spielt. Sprich: Sie können seinen Vertrag nicht befristen!

Danke Euch schonmal für Eure Hilfe

Claudia Gebt mir mal bitte Stoff, den wir unserer GF

5.75008

Community-Antworten (8)

N
nidis

28.11.2006 um 09:41 Uhr

Ihr habt keinen Stoff. Es liegt in der unternehmerischen Freiheit des AG sich das Personal auszusuchen das er will. Da hat der BR, wenn ihr keine Auswahlrichtlinien habt, keine Mitbestimmung bei der Personenauswahl.

L
Lotte

28.11.2006 um 10:14 Uhr

Mamajo, wenn ich Ihr wäre, würde ich mir eine Strategie überlegen, die sich an den §99 (2)BetrVG orientiert.

Zum Beispiel würde ich mir überlegen, ob man aus der Klausel des Sozialplans eine allgemeine Einstellungsrichtlinie ableiten könnte nach §95 ?

Dazu Däubler RN 181: "Allerdings muss eine wirklich mitbestimmte Richtlinie vorliegen, welcher der BR ausdrücklich zugestimmt hat, auf die sich BR und AG geeinigt haben oder über die die ESt. verbindlich entschieden hat. Einseitig vom AG verfügte und angewandte Richtlinien, die vom BR lediglich formlos hingenommen worden sind, fallen formal nicht unter Abs. 2 Nr. 2. Es ist jedoch nicht einzusehen, dass der AG nicht an eigenen Vorgaben festgehalten werden kann. Deshalb können auch Auswahlrichtlinien, die mit Duldung des BR im Betrieb geübt werden, eine Zustimmungsverweigerung auslösen"

Oder ich würde überlegen, ob die Kollegen derart eingespannt sind, dass Ihnen eine Anlernung eines neuen Kollegen einen außerordentlichen Nachteil schaffen würde (wackelige Argumentation ich weiß, Ihr müsst kreativ sein und Euch selbst auf Euren Betrieb zugeschnitten etwas überlegen)

nochmal DKK RN 187: "Mögliche Nachteile für die vorhandenen AN hängen von der konkreten betrieblichen Situation ab und können demgemäß außerordentlich vielfältig sein."

M
Mamajo

28.11.2006 um 10:30 Uhr

Danke schonmal für die prompten Antworten! Ich denke schon, daß für die Kollegen aus der Druckerei Nachteile entstehen, wenn ein völlig neuer Kollege kommt. Im Moment haben wir dort 3 Offset-Drucker. Einer ist nach einem Unfall außer Gefecht und kommt frühestens Anfang nächsten Jahres zur Wiedereingliederung wieder. Ein anderer hat vor 2 Monaten auf tragische Weise seine kleine Tochter bei einem Autounfall verloren und bekommt auf jeden Fall noch eine mindestens 4-wöchige Kur. D. h. der übriggebliebene Kollege kann dann den Neuen anlernen, was auch nötig sein wird, da wir auf PVC und Polyester drucken, was ja nicht unbedingt Standard ist. In der Zeit wird also unsere Druckerei nur einschichtig laufen und die Quantität und Qualität wird mit Sicherheit nicht dem erwarteten Standard entsprechen. Der noch verbliebene Kollege wird wahrscheinlich reichlich Überstunden keulen dürfen, damit die Aufträge wenigstens halbwegs pünktlich abgearbeitet werden können.

Den ehemaligen Kollegen stellt man an die Maschine und er legt los. Er kennt genau diese wie seine Westentasche. Die Kollegen haben ihn teilweise bei Problemen zuhause angerufen und er hat trotz seiner Kündigung geholfen, wo er konnte! (Soviel zu "menschlich nicht ok"!!!)

A
Anker53

28.11.2006 um 11:49 Uhr

Mamajo, Ich meine aus deiner Beschreibung herauslesen zu können, dass das neu zu begründende Arbeitsverhältnis befristet sein soll. Dann musst du dich als BR schon einmal mit demTzBfG auseinandersetzen

W
wolle1

28.11.2006 um 16:03 Uhr

Hey Mamajo

Ich glaube dass der Wegfall einer Befristung der Hauptgrund für die Ablehnung des Ex-Kollegen ist. Dieses solltet ihr als Zielscheibe für euer Vorgehen nehmen. Oft werden, wenn sie argumentativ angegangen werden (Erfahrung, sofortige Einsatzbereitschaft etc.) und dann auch noch auf den Kopf zugesagt bekommen was ihre Beweggründe sind, die AG zugänglicher. Versucht in sachlichem Gespräch die zu hohe Belastung für den einen übriggebliebenen Kollegen darzustellen und führt die Vorteile des von euch gewollten Bewerbers auf. Euer AG scheint darauf zu hoffen, dass in einer gewissen Zeitspanne die Beiden ausgefallenen wieder voll einsteigen können.

Aber alles hängt vom Goodwill des Ag ab, leider. Gruß Wolle1

R
RDK

29.11.2006 um 09:42 Uhr

Hallo,

rechtlich sehr schwierig, aber vielleicht verhandelbar. Die schon zitierte unternehmerische Freiheit ist der eine Aspekt zugunsten des AG, aber der BR hat die Aufgabe (die ihm vom Staat über das BetrVG zugewiesen wurde, da der staat keine anderen Möglichkeiten hat in den Betrieb hineinzuregieren) zu prüfen, dass keine Benachteiligung (Frauen, Ausländer, Behinderte ...) erfolgt. Also könnt Ihr z.B. die Behindertenquote einfordern und die bevorzugte Einstellung (hier hilft natürlich wenn sich solch eine Person beworben hat, mitunter aber auch nur eine Frau in den AG-unfreundlichen Jahren) verlangen. Oft ist der AG dann sehr schnell gesprächsbereit.

S
SusiSorglos

30.11.2006 um 00:46 Uhr

Hallo,

nur ein MA in der Abteilung wo sonst drei arbeiten? Wie viele Überstunden soll er machen? Mitbestimmungsrecht BR!! Kann er seine Ruhestunden einhalten?? Ist er gesundheitlich ok? Was ist wenn er krank wird? Wer wird den neuen anlernen??

Gruss Susi

M
Mamajo

30.11.2006 um 08:21 Uhr

Guten Morgen Zusammen, danke nochmal für die vielen hilfreichen Antworten. Mit dem Teilzeit- und Befristungsgesetz haben wir uns schon auseinandergesetzt. Das ein neuer Drucker befristet eingestellt werden soll, ist nur eine Vermutung. Gesagt hat noch niemand etwas davon, aber es ist hier einfach üblich, daß neue Mitarbeiter zu Anfang erst einmal eine Befristung bekommen. Und immer wieder eine gern genommene Ausrede, ehemalige nicht wieder einzustellen. (In dringengend Fällen dürfen die dann über eine Zeitarbeitsfirma wieder aufschlagen...)

Es gab eine interne Stellenausschreibung in der von einer Befristung nicht die Rede ist. Kann man das eventuell als Aufhänger nehmen, um das Argument auszuhebeln? Und kann man ehemaligen Mitarbeitern eigentlich auch eine Probezeit geben? Wäre dann ja vielleicht auch ein Argument.

@ Susi: als vor 2 Monaten die kleine Tochter des einen Kollegen verunglückte und der andere durch seinen schweren Unfall noch ausfiel, durfte der Kollege auch alleine hier die Druckerei hochhalten. Es gab keinerlei Anträge für Überstunden und wir haben erst im Nachhinein erfahren, daß er teilweise 14 Stunden hier rumgeackert hat!!! Gerade deswegen sind wir ja gewarnt für die Zukunft und fürchten, daß es dann diesmal genauso abgehen soll und werden auch verstärkt darauf achten. Und zusätzlich soll er dann ja noch den neuen Kollegen anlernen... Das kann ja nicht gutgehen!

Wie weit wir kommen, wissen wir noch nicht, aber wir werden kämpfen soweit es geht um den ehemaligen Kollegen wieder hier herein zu bekommen. Wir werden in jedem Fall jeden anderen ablehnen und hoffen, daß die GL den Gang zum Gericht scheut, um unsere Zustimmung ersetzen zu lassen. Und sollten sie uns vor vollendete Tatsachen stellen wollen, in dem ein neuer Drucker schon eingestellt wird, bevor wir die Anhörung haben, dann muss der eben wieder gehen, so leid mir das dann für den tut. (Auf diese Art und Weise wurden wir früher schon hin und wieder mal überfallen, weil die genau wissen, daß es schwer fällt, jemanden, der arbeitslos war und neue Hoffnung schöpft und sich freut, wieder vor die Tür zu setzen!)

Ich danke Euch jeden Fall allen für die vielen hilfreichen Tips und die moralische Unterstützung!

Grüße

Claudia

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