Darf der Betriebsrat bei Verletzung der Mitbestimmung einen Anwalt beuftragen?
nachdem wir unsere chefin schriftlich mehrmals darauf hingewiesen haben, nicht ohne unsere zustimmung überstunden anzuordnen möchten wir einen Anwalt beauftragen. geht das so einfach?
Community-Antworten (6)
27.11.2006 um 23:09 Uhr
jutta, schwierig kann es immer dann werden, wenn Ihr Euch nur beraten lassen wollt und es nicht zur Klage kommt. Ein guter Anwalt wird Euch dann sicherlich Wege aufzeigen, habt Ihr einen Guten?
27.11.2006 um 23:09 Uhr
Beschluss fassen AG über den Beschluss Informieren das ihr einen Anwalt zu rate zieht in der Angelegenheit..... müsste aussreichen
27.11.2006 um 23:16 Uhr
Nordi, und was machst Du wenn der AG nicht zahlt?
28.11.2006 um 09:57 Uhr
@jutta
Ihr habt einen Rechtsanspruch in diesem Fall. Euer AG verletzt eure Mitbestimmungsrechte. Damit habt ihr, nach einem ordentlichen Beschluß, einen Anspruch einen Anwalt zu nehmen. Ihr benötigt diesen zur
Wahrung eurer Rechte.
@Lotte
Ein guter Anwalt weis wie er zu seinem Geld kommt. Wenn nämlich der AG nicht zahlt, klagt sich der BR die Kostenerstattung vor Gericht in einem neuen Verfahren ein. Der AG hat nämlich nach § 40 BetrVG die Kostenerstattungspflicht. Und das Argument des AG würde ich gerne vor Gericht hören warum er die Mitbestimmung des BR übergeht, und dann noch den BR an der Durchsetzung seiner Rechte hindert.
28.11.2006 um 11:44 Uhr
es muß ein beschluss im gesamten gremium geben-danach sich mit eurer gewerkschaft wegen eines RA informieren. der wird dann alles in die wege leiten. § 87 Btrvg mitbestimmung
29.11.2006 um 11:14 Uhr
Hallo jutta,
Vielleicht versucht Ihr es mit § 76 Einigungsstelle
Im Fitting zu "Erzwingbares Einigungsstellenverfahren " siehe ab RN 67
MfG Angi1
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