Erstellt am 27.11.2006 um 22:09 Uhr von Lotte
jutta,
schwierig kann es immer dann werden, wenn Ihr Euch nur beraten lassen wollt und es nicht zur Klage kommt.
Ein guter Anwalt wird Euch dann sicherlich Wege aufzeigen, habt Ihr einen Guten?
Erstellt am 27.11.2006 um 22:09 Uhr von Nordi
Beschluss fassen AG über den Beschluss Informieren das ihr einen Anwalt zu rate zieht in der Angelegenheit..... müsste aussreichen
Erstellt am 27.11.2006 um 22:16 Uhr von Lotte
Nordi,
und was machst Du wenn der AG nicht zahlt?
Erstellt am 28.11.2006 um 08:57 Uhr von nidis
@jutta
Ihr habt einen Rechtsanspruch in diesem Fall. Euer AG verletzt eure Mitbestimmungsrechte. Damit habt ihr, nach einem ordentlichen Beschluß, einen Anspruch einen Anwalt zu nehmen. Ihr benötigt diesen zur
Wahrung eurer Rechte.
@Lotte
Ein guter Anwalt weis wie er zu seinem Geld kommt. Wenn nämlich der AG nicht zahlt, klagt sich der BR die Kostenerstattung vor Gericht in einem neuen Verfahren ein. Der AG hat nämlich nach § 40 BetrVG die Kostenerstattungspflicht. Und das Argument des AG würde ich gerne vor Gericht hören warum er die Mitbestimmung des BR übergeht, und dann noch den BR an der Durchsetzung seiner Rechte hindert.
Erstellt am 28.11.2006 um 10:44 Uhr von zito
es muß ein beschluss im gesamten gremium geben-danach sich mit eurer gewerkschaft wegen eines RA informieren.
der wird dann alles in die wege leiten. § 87 Btrvg mitbestimmung
Erstellt am 29.11.2006 um 10:14 Uhr von Angi1
Hallo jutta,
Vielleicht versucht Ihr es mit § 76 Einigungsstelle
Im Fitting zu "Erzwingbares Einigungsstellenverfahren " siehe ab RN 67
MfG
Angi1