W.A.F. LogoSeminare

Gesprächsaufzeichnung Verletzung des Persönlichkeitsrechts - wie kann BR hier weiter vorgehen?

D
Dieter
Jan 2018 bearbeitet

Unsere Kollegin und Mitglied des Betriebsrats wurde in der vergangenen Woche bei ihren immer wiederkehrenden 11.00h Montagsgesprächen von ihrem Abteilungsleiter (vorerst) unbemerkt auf einem Diktiergerät das mit einem Blatt Papier abgedeckt war Gesprächsinhaltlich aufgenommen. Aufgefallen ist dieses, da nach einer halben Stunde das Diktiergerät ein Signal sendete und abschaltete. (Anmerken muss ich hier, dass dieser Abteilungsleiter nie diktiert, sondern immer jemanden zum Diktat bittet) Die Kollegin hat Beschwerde nach § 84 BetrVG eingelegt. Wir haben als Betriebsrat den Vorstand nach § 85 BetrVG schriftlich um Abhilfe gebeten. Da man sich aber gut Freund ist, sich duzt und gerne mal was zusammen essen geht, hat man dem Betriebsrat geschrieben: Das ganze war ein versehen und weitere Maßnahmen sind somit hinfällig! Wir als Betriebsrat würden gerne wissen wie hier weiter vorgegangen werden kann und sollte, da es sich aus meiner Sicht um eine starke Verletzung des Persönlichkeitsrechts handelt! Hierzu gibt es auch weitere Zeugen!

Danke für eure Antworten

3.01502

Community-Antworten (2)

W
Waldfee

31.07.2006 um 23:06 Uhr

Ziemlicher Hammer, sowas. Wirf mal einen unverbindlichen Blick in §201 StGB. Als BR würde ich von der Geschäftsleitung mindestens eine Abmahnung des Betreffenden verlangen, wenn klar ist, dass er es vorsätzlich gemacht hat. (Ob man der Kollegin nun guten Gewissens empfehlen kann, eine Strafanzeige zu erstatten, weiss ich nicht. I.d.R. ist dies mit allerlei "Stress" vebunden, dem sich nicht jeder aussetzen möchte). Wenn ihr mit der Reaktion der Geschäftsleitung nicht einverstanden seid, könnt ihr nach §85 auch die Einigungsstelle anrufen.

Könnte es evtl. auch sein, dass der gute Mann tatsächlich einfach zu schusselig war und das Gerät unbeabsichtigt angelassen hatte? Ist so natürlich schwer zu beurteilen, da hier die Gesamtumstände (z.B. Vorgeschichte, häufige Auseinandersetzungen, usw.) zu betrachten sind.

meine unmaßgebliche Ansicht Waldfee

W
wölfchen

01.08.2006 um 11:25 Uhr

Ich kann Waldfee nur zustimmen. Die Idee mit der Einigungsstelle ist nicht schlecht, denn offensichtlich bestehen unterschiedliche Auffassungen über die Berechtigung der Beschwerde. Natürlich behandelt die Einigungsstelle auch nicht die Abhilfe, aber sie kostet, wenn man einen guten Richter nimmt, entsprechend viel Kohle. Und solche Mitschneider sollten dem Arbeitgeber lieb und teuer (das letztere vor allem) sein. Aber wie Waldfee schon anmerkte: man kennt die genauen Umstände nicht, die wißt Ihr vor Ort besser.

Ihre Antwort