Erstellt am 27.11.2006 um 18:26 Uhr von harald
der betriebsrat ist vor jeder kündigung zu hören
Erstellt am 27.11.2006 um 19:28 Uhr von Pfarrer
@Tapa
....der BR ist zu hören, ( §102 BetrVG) Wenn der Arbeitnehmer mit der angebotenen Veränderung nicht einverstanden ist, handelt es sich um eine "normale" ordentliche Kündigung. Da wirds bei einem BR Mitglied für den AG aber schwierig, wenn der BR-MA nicht "Verändert" werden will. Tapa, schildere doch mal die Umstände etwas genauer. Warum fragst Du? Bist Du ein Arbeitgeber oder ein Leitender und willst einen BR loswerden oder bist Du BR, - ich frage deshalb, weil meinem AG und dessen Bütteln solche Gedanken auch durch den Kopf gehen.
Erstellt am 28.11.2006 um 09:23 Uhr von pit47
Hallo tapa,
bei einem BRMtgl. muss eine "Außerordentliche Änderungskündigung" erfolgen.
Siehe auch § 103 BetrVG
Erstellt am 29.11.2006 um 10:32 Uhr von Angi1
Hallo tapa,
siehe dazu auch § 2 KSchG
MfG
Angi1