Anderungskündigung für einen Betriebsrat?
Ist eigentlich eine Änderungskündung in Bezug Arbeitszeit und Tätigkeit bei einem Betriebsratsmitglied durch den Arbeitgeber ohne Einvernehmen möglich.
Community-Antworten (4)
27.11.2006 um 19:26 Uhr
der betriebsrat ist vor jeder kündigung zu hören
27.11.2006 um 20:28 Uhr
@Tapa
....der BR ist zu hören, ( §102 BetrVG) Wenn der Arbeitnehmer mit der angebotenen Veränderung nicht einverstanden ist, handelt es sich um eine "normale" ordentliche Kündigung. Da wirds bei einem BR Mitglied für den AG aber schwierig, wenn der BR-MA nicht "Verändert" werden will. Tapa, schildere doch mal die Umstände etwas genauer. Warum fragst Du? Bist Du ein Arbeitgeber oder ein Leitender und willst einen BR loswerden oder bist Du BR, - ich frage deshalb, weil meinem AG und dessen Bütteln solche Gedanken auch durch den Kopf gehen.
28.11.2006 um 10:23 Uhr
Hallo tapa, bei einem BRMtgl. muss eine "Außerordentliche Änderungskündigung" erfolgen. Siehe auch § 103 BetrVG
29.11.2006 um 11:32 Uhr
Hallo tapa,
siehe dazu auch § 2 KSchG
MfG Angi1
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