Erstellt am 27.11.2006 um 16:05 Uhr von Fayence
Andreas,
eine solche Bemerkung ist mit Sicherheit mehr als geschmacklos.
Aber bevor Du darauf reagierst! Warst Du denn berechtigt, in den Kalender Deines Chefs zu sehen?
Erstellt am 27.11.2006 um 20:50 Uhr von Pfarrer
@Andreas
.... geschmacklos?... da hat @Fayence sich aber sehr zurückhaltend und milde ausgedrückt, - das ist Menschenverachtend und Diskriminierend, die Begriffe die mir da sonst für so eine Notiz noch durch den Kopf gehen die kann man hier nicht schreiben. Zur Sache: Ein Problem ist die Kenntnisnahme der Notiz, lag der Kalender da offen 'rum so das es wirklich jeder lesen konnte? Wenn Du Dir da widerrechtlich Einsicht verschafft hast,...dann wird's schwierig. Obwohl die Idee mit der Betriebsversammlung super ist, - Du müsstest erstmal klären ob Du da rechtlich sauber da stehst. Wenn ja,....dann zeig's ihm, - eine öffentliche Entschuldigung ist das Mindeste!
Erstellt am 29.11.2006 um 09:04 Uhr von RDK
Hallo,
klar, Voraussetzung ist, dass die Kenntnisnahme rechtlich unbedenklich ist, dann wirds aber trotzdem schwierig. Nach BetrVG bist Du sogar als BR verpflichtet, diese Missstände aufzudecken und zu beseitigen. Hier liegt eindeutig eine gesetzeswidrige Diskriminierung vor. Im Extremfall kan der BR sogar die Entlassung des Vorgesetzten fordern. Wenn Dein Chef noch einen Chef hat, berichte ihm sachlich mit der Bitte, dies künftig zu unterlassen und sich in schiftlicher Form bei den Betroffenen zu entschuldigen. Das hilft bestimmt.