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AG reagiert nicht auf Antrag der Weiterbeschäftigung vom JAV - was tun?

M
Manuela
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen

unser Azubi (JAV) stellte den Antrag auf unbefristete Weiterbeschäftigung nach der Prüfung. Jetzt steht ja im 78a, dass der AG drei Monate vor Ablauf der Ausbildung den Azubi mitteilen muss dass er ihn NICHT übernimmt.

Was passiert, wenn keine Reaktion vom AG kommt und dem Azubi sein letzter Arbeitstag gekommen ist?????

Danke für die Hilfe

Manuela

6.03605

Community-Antworten (5)

D
da-grinch

27.11.2006 um 14:14 Uhr

Hallo Manuela,

wenn sich der AG nicht rührt, gilt in deinem geschilderten Falle §78a Abs.2.

Gruß

da-grinch

P
pit47

27.11.2006 um 15:57 Uhr

Hallo Manuela, es ist darauf zu achten, dass der Auszubildende innerhalb der letzte drei Monate dieses Verlangen stellt. Wird dieses Verlangen vor den letzten drei Monaten der Ausbildung gestellt, braucht der AG den Auszubildenden nicht zu übernehmen. Also die Termine beachten.

A
Angi1

28.11.2006 um 12:48 Uhr

Hallo Manuela,

der Antrag auf Weiterbeschäftigung muß schriftlich erfolgt sein oder noch erfolgen. Er kann bis zum letzten Tag des Ausbildungsverhältnisses gestellt werden.

MfG Angi1

B
Bergmann

28.11.2006 um 13:47 Uhr

pit47 und Angi1 ,

wer von euch hat den nun Recht ?

L
Lotte

28.11.2006 um 13:56 Uhr

Bergmann, Beide

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