Was passiert einen Tag nach der Ausbildung dem JAV-Mitglied - wenn der AG zum Antrag auf Weiterbeschäftigung nicht reagiert ?
Servus
wieder mal eine Frage zur JAV: Der JAV stellte einen Antrag auf Weiterbeschäftigung. Was passiert wenn der AG nicht reagiert und dem Azubi sein letzter Tag gekommen ist (Prüfung bestanden). Soll dieser Azubi einen Tag später in die Firma kommen und dem AG seine Arbeitskraft anbieten?
Bitte um Hilfe
Gruß Golf
Community-Antworten (3)
01.12.2006 um 12:15 Uhr
er soll auf jeden fall seine arbeitskraft anbieten. wenn der ag gegen den antrag angehen will,dann muß er dies meines wissens vor gericht machen.somit hat der azubi(jav)dann automatisch einen festvertrag.
MfG
JAV´ler
01.12.2006 um 12:20 Uhr
Hallo Golf,
ja! Wenn der Antrag 3 Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses schriftlich beim AG abgegeben wurde gilt zwischen Auszubildenden und Arbeitgeber im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis ein Arbeitsverhältnis auf unbetimmte Zeit als begründet. (§78a Abs. 2)
Der AG kann spätestens bis zum Ablauf von zwei Wochen nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses beim Arbeitsgericht beantragen, das bereits nach Absatz 2 begründetes Arbeitsverhältnis aufzulösen, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Arbeitsgeber unter Berücksichtigung aller Umständes die Weiterbeschäftigung nicht zugemutet werden kann. (§78a Abs. 4)
MfG Angi1
01.12.2006 um 12:27 Uhr
Hallo Golf,
es ist wichtig, dass dieses Verlangen INNERHALB der letzten drei Monate gestellt wird. Sonst ist der AG nicht daran gebunden.
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