W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

außerordentliche Kündigung

S
schichtc
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

einem AN (ordentliches Mitglied des Wahlvorstandes für eine durchzuführende BR-wahl)) soll aufgrund der Behauptung von falschen Tatsachen (diese Tatsachen dienen dazu eine Wiederholungsgefahr zu Pflichtverletzungen im Verhalten zu begründen) außerordentlich gekündigt werden. Der BR hat sich dagegen ausgesprochen. Dass die Tatsachen falsch sind, ergibt sich aus Zeugenaussagen. Wie kann sich der AN dagegen wehren ( arbeitsrechtlich und ggf. strafrechtlich)?

5.77302

Community-Antworten (2)

S
sulp

26.11.2006 um 01:00 Uhr

Kündigungsschutzklage sofort nach Erhalt der Kündigung einreichen! Frist beachten!

E
Elora.Dana

26.11.2006 um 19:23 Uhr

kann mich sulp nur anschließen. Küschutzklage muß innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht eingegangen sein!

Ihre Antwort