außerordentliche Kündigung
Hallo,
einem AN (ordentliches Mitglied des Wahlvorstandes für eine durchzuführende BR-wahl)) soll aufgrund der Behauptung von falschen Tatsachen (diese Tatsachen dienen dazu eine Wiederholungsgefahr zu Pflichtverletzungen im Verhalten zu begründen) außerordentlich gekündigt werden. Der BR hat sich dagegen ausgesprochen. Dass die Tatsachen falsch sind, ergibt sich aus Zeugenaussagen. Wie kann sich der AN dagegen wehren ( arbeitsrechtlich und ggf. strafrechtlich)?
Community-Antworten (2)
26.11.2006 um 01:00 Uhr
Kündigungsschutzklage sofort nach Erhalt der Kündigung einreichen! Frist beachten!
26.11.2006 um 19:23 Uhr
kann mich sulp nur anschließen. Küschutzklage muß innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht eingegangen sein!
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