Erstellt am 25.11.2006 um 08:06 Uhr von Kölner
@Conny
Eine PDL abmahnen...
...hmmm. Da bedient sich also ein BR der arbeitsrechtlichen Methoden eines AG als "Nicht-Abmahnungsberechtigter".
Mein Weg wäre stets den AG aufzufordern, Missstände im Betrieb abzuschaffen; demnach mitunter auch der PDL zu sagen, sich anders zu verhalten.
Erstellt am 25.11.2006 um 08:17 Uhr von Conny
Also, ich muß ehrlich sagen mir ist bei so was auch nicht wohl,hab gestern das erste mal von so was gehört.Muß aber auch betonen,das seit 2 Jahren unserer PDL ihr Verhalten zu ändern nahe gelegt wird von seiten des BR und des AG,hält aber nur für kurze Zeit an und das Drama beginnt von neuem.
Conny
Erstellt am 25.11.2006 um 08:23 Uhr von Kölner
Erstellt am 25.11.2006 um 08:29 Uhr von Conny
Hallo Kölner! Ja " Drama" z.B. Anschreien der MA; aussprechen von Drohungen; bei WIDERSETZUNG der MA anwenden von Sanktionen; Fallen stellen um MA etwas auszuwischen,damit Abmahnungen verteilt werden können usw.
Conny
Erstellt am 25.11.2006 um 09:07 Uhr von wölfchen
Hallo Conny,
eine Abmahnung durch den BR in dem Sinne, wie sie der Arbeitgeber gegenüber Arbeitnehmern ausspricht, ist mir nicht bekannt. Aber: wenn ich dem Arbeitgeber mitteile, dass durch das Verhalten der PDL der Betriebsfrieden erheblich gestört ist, dass es evtl. sogar schon psychosomatische Erkrankungen gegeben hat, bzw. der Krankenstand evtl. erheblich höher ist, als in vergleichbaren Einrichtungen und der BR weiterhin gedenkt, eine Entfernung der PDL nach § 104 BetrVG zu verlangen, wenn diese nicht ihr Verhalten ändert, dann ist das schon eine "Abmahnung", auch wenn es nicht drübersteht. Allerdings würde ich mir zuvor unbedingt anwaltlichen Rat einholen, ob die Gründe für ein solches Begehren ausreichend sind. Denn wer den Mund spitzt, muss auch bereit sein, zu pfeifen. Das soll heißen, wenn Ihr damit droht, dann müßt Ihr auch bereit sein, das im Ernstfall durchzuziehen, sonst macht Ihr Euch unglaubwürdig.
Erstellt am 25.11.2006 um 09:56 Uhr von Conny
@Wölfchen,
Danke für Deinen Kommentar, wir der BR sind fest entschlossen etwas zu unternehmen,da tatsächlich schon psychosomatische Erkrankungen von MA vorliegen und der Krankenstand bei uns erheblich groß ist und das schon seit 2 Jahren.Auf jeden Fall werden wir uns rechtlichen Beistand holen, denn so eine "Abmahnung" muß schon Hand und Fuß haben,damit nicht den MA ein größerer Schaden entsteht.
Conny
Erstellt am 25.11.2006 um 11:42 Uhr von Elora.Dana
Hi Conny, ich habe auch schon von Abmahnungen an den AG gehört. Unsere stellvertr. GBR-Vorsitzende scheint dies auch regelmäßig zu praktizieren. Eine Abmahnung wendet Sie immer dann an, wenn sie den AG aufgefordert hat Stellung zu einer bestimmten Sache zu beziehen oder auch das Verhalten zu verändern und die Leitung einfach nicht reagiert. Dann wird eine Abmahnung verfasst, indem der AG erneut aufgefordert wird zu reagieren. Natürlich braucht der BR dann auch eine Empfangsbestätigung. Falls der BR dann vor Gericht geht, sieht es natürlich nicht gut für den AG aus, wenn der BR ein Abmahnungsschreiben verfasst hat und der AG trotzdem nicht reagiert! Gruß, Elora.Dana
Erstellt am 25.11.2006 um 11:53 Uhr von Mona-Lisa
@Elora.Dana,
diese Aufforderungsschreiben an die GL haben aber mit einer Abmahnung nun ja wahrlich gar nicht`s tun!
Erstellt am 25.11.2006 um 12:52 Uhr von Catweazle
Auch wenn das Betrvg Abmahnungen vom BR nicht vorsieht heißt das nicht das der BR es nicht praktizieren sollte. Ich meine es ist unerheblich ob sie rechtsunwirksam sind. Sie könnte die PDL aber zum Nachdenken über deren Verhalten anregen und den gewünschten Effekt erzielen. Der Unterlassungsanspruch nach § 23 gegen den AG bleibt ja erhalten.
Erstellt am 25.11.2006 um 12:59 Uhr von Heini
Eine rechtliche Grundlage zum Aussprechen von Abmahnungen durch den BR gibt es nicht.
Ein Schreiben könnte aber mit der Überschrift "Abmahnung" beginnen und könnte wie nachstehend aussehen:
Abmahnung
auf Beschluss der Betriebsrats vom xxx werden Sie hiermit aus nachstehenden Gründen abgemahnt.
Begründung:
xxxxxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxxxxx
Da Sie durch ihr Verhalten den Betriebsfrieden stören, fordert der Betriebsrat Sie hiermit auf ihr Verhalten sofort zu ändern.
Sollte der Betriebsrat in nächster Zeit keine Besserung in ihrem Verhalten erkennen, werden wir gem. § 104 BetrVG ihre Entfernung aus dem Betrieb beim Arbeitgeber, hilfsweise beim Arbeitsgericht beantragen.
Mit freundlichen Grüssen
Maßnahmen sollte man aber nur androhen, wenn man auch bereit ist das Angedrohte umzusetzen, sonst macht der BR sich lächerlich.
Erstellt am 25.11.2006 um 16:35 Uhr von Kölner
@Heini
Ich halte den Adressaten in dieser Angelegenheit immer noch nicht für ausreichend definiert...
Meines Erachtens ist es nicht die PDL!
Erstellt am 26.11.2006 um 15:40 Uhr von Heini
Kölner
Selbstverständlich soll die Pflegedienstleitung der Empfänger dieses Schreibens sein, wer den wohl sonst.
Wenn man möcht kann die Geschäftsleitung eine Kopie erhalten.
Aber die Vorgehensweise kann Conny selber entscheiden.
Ernst wird es jedenfalls für die Pflegedienstleitung wenn keine Besserung zu erkennen ist und der Antrag ihrer Entfernung aus dem Betrieb gem.: §104 BetrVG gestellt wird. Noch Interessanter wird es, wenn die Betroffene vor dem Arbeitsgericht zu den Anschuldigungen Stellung nehmen muss. Das ist mit Sicherheit für alle Beteiligten, auch für den Arbeitgeber der dieses Verhalten geduldet hat, eine sehr lehrreiche Erfahrung.
Erstellt am 26.11.2006 um 21:20 Uhr von wölfchen
@ Heini,
"Das ist mit Sicherheit für alle Beteiligten, auch für den Arbeitgeber der dieses Verhalten geduldet hat, eine sehr lehrreiche Erfahrung"
Siehste, und genau deshalb muss doch, meiner Meinung nach, der AG von dem Fehlverhalten Kenntnis bekommen, um die Chance zu haben, auf die PDL Einfluss nehmen zu können!
Salomonischer Vorschlag: Entweder Schreiben an den AG richten und nachrichtlich an die PDL, oder umgekehrt!
Erstellt am 26.11.2006 um 21:42 Uhr von Heini
wölfchen,
wenn Du den Beitrag 42276 gelesen hättest würdest Du wissen,
"das seit 2 Jahren unserer PDL ihr Verhalten zu ändern nahe gelegt wird von seiten des BR und des AG,"
Erstellt am 27.11.2006 um 06:23 Uhr von Conny
Guten Morgen! Danke an ALLE ,die sich so rege an meiner Problematik beteiligt haben oder noch werden!!!!
Ihr habt mir sehr geholfen ,sodas ich die Problematik in der Nächsten Sitzung auf die Tagesordnung setzen werde .Sicher werden wir diese so wichtige und ernste Entscheidung mit einem Vertreter der Gewerkschaft in die Wege leiten.
Werde Euch auf jeden Fall auf dem Laufenden halten.
Vielen Dank nochmal Conny
Erstellt am 27.11.2006 um 08:54 Uhr von wölfchen
Hallo Heini,
ich hatte den Beitrag so interpretiert (kann durchaus eine Fehlinterpretation sein), dass bisher nur geredet wurde und nunmehr der BR gewillt ist, schriftlich und notfalls übers Arbeitsgericht ernsthafte Schritte einzuleiten. Und ab dieser Phase ist nach meiner Erfahrung mit ähnlichen Geschichten stets jenes für das Gericht interessant, was ich auch schriftlich vorlegen kann. Die Richter machen sich ungern die Mühe, alles Gerede vorher aufzuspulen. Deshalb mein Hinweis auf die in Schriftform dem AG gegebene Chance, was zu unternehmen.
Erstellt am 27.11.2006 um 08:59 Uhr von Conny
@Wölfchen, schriftliche Beschwerden liegen dem AG innerhalb der 2 Jahre schon vor.
Conny
Erstellt am 27.11.2006 um 09:46 Uhr von waschbär
Conny,
der Tipp ist nicht grade ganz sauber aber er hilft !
Ruf d. MDK an ! Sage das was die hören wollen und ggf sehe dich bei dir im Heim um ob es "Probleme" gibt. Das meldest du dann d. MDK UND wenn die mengel gross genug sind habt ihr bald eine Neue PDL .....
ist ein Schmutziger Trick, aber deine PDL ist auch nicht grade Sauber .....