Erstellt am 25.11.2006 um 12:51 Uhr von harald
was steht im tarifvertrag bzw arbeitsvertrag über kündigungsfristen und über renteneintritt?
Erstellt am 25.11.2006 um 23:25 Uhr von sphinx
moin cargo,
rechtlich müssen auch künftige rentner/innen fristgerecht kündigen und die frist einhalten. üblicherweise wird der ag aber einem vorzeitigen ausscheiden zustimmen, wenn nicht besondere betriebliche gründe entgegen stehen.
den rentenantrag sollte sie auch 4- 6 monate vorher stellen und er muss genehmigt werden.
by the way: sehe ich das richtig, dass sie dann 7,2 % abschläge in kauf nimmt?
LG