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Mitbestimmung bei Personaleinkauf ?

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Babs56
Jan 2018 bearbeitet

hallo! Auf Grund eines Ladendiebstahls, der über eine Kassiererin abgewickelt wurde, wurden in unserem Supermarkt maßnahmen eingeführt, die ich und meine kollegen für sehr zweifelhaft halten. So muss seitdem die Kassiererin die Kassenaufsicht anrufen/informieren, wenn ein-in dieser filiale beschäftigter-mitarbeiter seine einkäufe bezahlen will. ihr könnt euch mit sicherheit vorstellen, wie die mitarbeiter sich in dieser situation vorkommen, wenn sie bezahlen und während dessen eine aufsicht hinter ihnen steht und überprüft ob alles korrekt abläuft. welches bild wirft das auf die mitarbeiter? die kassierer? auf das unternehmen? was mögen die kunden wohl denken? ist diese vorgabe der geschäftsleitung rechtens? müssen wir das akzeptieren? was können wir tun? unsere kollegen wollen in ihrem eigenen markt nun nicht mehr einkaufen! kommt evtl. §87 Abs.1 bei diesem fall in frage? würde mich sehr freuen,wenn ihr mir weiterhelfen könntet! liebe grüße

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Community-Antworten (7)

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Fayence

24.11.2006 um 23:24 Uhr

Hallo Babs46, könnte und würde meiner Ansicht nach durchaus unter dem 87er Abs.1 Nr. 1 laufen können. Allerdings sehe ich persönlich wenig Möglichkeiten, hier etwas wirksam entgegen setzen zu können.

"unsere kollegen wollen in ihrem eigenen markt nun nicht mehr einkaufen!" Da würde ich als AG entgegnen "Wer nichts zu verbergen hat..."

"was mögen die kunden wohl denken?" Weniger, als Ihr vermutet...

Sucht ein Gespräch mit Eurer Geschäftsleitung, nachdem Ihr Euch im Vorfeld über mögliche Alternativen Gedanken gemacht habt.

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Babs56

24.11.2006 um 23:32 Uhr

mhm...ja, du hast recht... aber wäre es dir nicht auch unangenehm, wenn eine aufsicht hinter dir stehen würde, um zu sehen, ob du deine einkäufe richtig bezahlst? so wird jeder mitarbeiter als dieb dargestellt. das kuriose ist, die filiale, in der etwas derartiges vorgefallen ist, hat solche maßnahmen nicht eingeführt...gar keine! lediglich wir-als nicht betroffenes haus- haben diese regelung. es ist den mitarbeitern wirklich sehr unangenehm und ich denke sie erwarten, das wir als BR handeln! viele würden denken:"wenn sie da nichts unternehmen...wo dann?" die MA erwarten unterstützung. können wir wirklich gar nicht einschreiten? liebe grüße

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Babs56

24.11.2006 um 23:40 Uhr

ein weiterer punkt wäre auch noch, dass "ersatz-bons" ausgedruckt( und MIT NAMEN versehen!!!) in die kasse gelegt werden! also wissen eure kollegen und bei bedarf euer arbeitgeber, WANN ihr WAS kauft. ob kondome, tampons, alkohol, zigaretten...alle eure einkäufe werden so zu sagen "gespeichert"! klar...wer nichts zu verbergen hat.... aber geht es hier wirklich darum, dass ICH beweisen muss, dass ich NICHTS zu verbergen habe???

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Fayence

24.11.2006 um 23:44 Uhr

Babs56, Deine ersten beiden Sätze kann man so und so sehen! Wenn ich nichts zu verbergen habe, soll von mir aus jemand beim Bezahlen zugucken.

Wenn Ihr allerdings noch nicht einmal die betroffene Filiale seid, knüpft Euer Gespräch doch daran an! Habt Ihr in der anderen Filiale auch einen BR und dann vielleicht/wahrscheinlich auch einen GBR?

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Fayence

24.11.2006 um 23:47 Uhr

Du warst gerade schneller! :-)

Die Dokumentation wann, wer, was gekauft hat - geht eindeutig zu weit! Da gebe ich Dir Recht!

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Babs56

24.11.2006 um 23:50 Uhr

okay...aber was tun? wie können wir vorgehen? können wir einfach darauf bestehen, das eben keine Bons hinterlegt werden? kann die GF da nicht gegenhalten? oder gibt es einen einfachen § den wir vorlegen können( §87) ??? danke für deine schnellen antworten:-) gruß

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Fayence

25.11.2006 um 00:17 Uhr

Was die personifizierten Bons betrifft, sehe ich einen klaren Verstoss gegen das Persönlichkeitsrecht eines Mitarbeiters. Das BDSG wäre hier als "Schlagwort" griffig. Ebenfalls wäre der §75 BetrVG in Betracht zu ziehen.

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