hallo!
Auf Grund eines Ladendiebstahls, der über eine Kassiererin abgewickelt wurde, wurden in unserem Supermarkt maßnahmen eingeführt, die ich und meine kollegen für sehr zweifelhaft halten.
So muss seitdem die Kassiererin die Kassenaufsicht anrufen/informieren, wenn ein-in dieser filiale beschäftigter-mitarbeiter seine einkäufe bezahlen will.
ihr könnt euch mit sicherheit vorstellen, wie die mitarbeiter sich in dieser situation vorkommen, wenn sie bezahlen und während dessen eine aufsicht hinter ihnen steht und überprüft ob alles korrekt abläuft.
welches bild wirft das auf die mitarbeiter?
die kassierer?
auf das unternehmen?
was mögen die kunden wohl denken?
ist diese vorgabe der geschäftsleitung rechtens?
müssen wir das akzeptieren? was können wir tun? unsere kollegen wollen in ihrem eigenen markt nun nicht mehr einkaufen!
kommt evtl. §87 Abs.1 bei diesem fall in frage?
würde mich sehr freuen,wenn ihr mir weiterhelfen könntet!
liebe grüße