Erstellt am 24.11.2006 um 22:24 Uhr von Fayence
Hallo Babs46,
könnte und würde meiner Ansicht nach durchaus unter dem 87er Abs.1 Nr. 1 laufen können. Allerdings sehe ich persönlich wenig Möglichkeiten, hier etwas wirksam entgegen setzen zu können.
"unsere kollegen wollen in ihrem eigenen markt nun nicht mehr einkaufen!" Da würde ich als AG entgegnen "Wer nichts zu verbergen hat..."
"was mögen die kunden wohl denken?" Weniger, als Ihr vermutet...
Sucht ein Gespräch mit Eurer Geschäftsleitung, nachdem Ihr Euch im Vorfeld über mögliche Alternativen Gedanken gemacht habt.
Erstellt am 24.11.2006 um 22:32 Uhr von Babs56
mhm...ja, du hast recht...
aber wäre es dir nicht auch unangenehm, wenn eine aufsicht hinter dir stehen würde, um zu sehen, ob du deine einkäufe richtig bezahlst?
so wird jeder mitarbeiter als dieb dargestellt.
das kuriose ist, die filiale, in der etwas derartiges vorgefallen ist, hat solche maßnahmen nicht eingeführt...gar keine!
lediglich wir-als nicht betroffenes haus- haben diese regelung.
es ist den mitarbeitern wirklich sehr unangenehm und ich denke sie erwarten, das wir als BR handeln!
viele würden denken:"wenn sie da nichts unternehmen...wo dann?"
die MA erwarten unterstützung.
können wir wirklich gar nicht einschreiten?
liebe grüße
Erstellt am 24.11.2006 um 22:40 Uhr von Babs56
ein weiterer punkt wäre auch noch, dass "ersatz-bons" ausgedruckt( und MIT NAMEN versehen!!!) in die kasse gelegt werden!
also wissen eure kollegen und bei bedarf euer arbeitgeber, WANN ihr WAS kauft. ob kondome, tampons, alkohol, zigaretten...alle eure einkäufe werden so zu sagen "gespeichert"!
klar...wer nichts zu verbergen hat....
aber geht es hier wirklich darum, dass ICH beweisen muss, dass ich NICHTS zu verbergen habe???
Erstellt am 24.11.2006 um 22:44 Uhr von Fayence
Babs56,
Deine ersten beiden Sätze kann man so und so sehen! Wenn ich nichts zu verbergen habe, soll von mir aus jemand beim Bezahlen zugucken.
Wenn Ihr allerdings noch nicht einmal die betroffene Filiale seid, knüpft Euer Gespräch doch daran an! Habt Ihr in der anderen Filiale auch einen BR und dann vielleicht/wahrscheinlich auch einen GBR?
Erstellt am 24.11.2006 um 22:47 Uhr von Fayence
Du warst gerade schneller! :-)
Die Dokumentation wann, wer, was gekauft hat - geht eindeutig zu weit! Da gebe ich Dir Recht!
Erstellt am 24.11.2006 um 22:50 Uhr von Babs56
okay...aber was tun?
wie können wir vorgehen? können wir einfach darauf bestehen, das eben keine Bons hinterlegt werden? kann die GF da nicht gegenhalten?
oder gibt es einen einfachen § den wir vorlegen können( §87) ???
danke für deine schnellen antworten:-)
gruß
Erstellt am 24.11.2006 um 23:17 Uhr von Fayence
Was die personifizierten Bons betrifft, sehe ich einen klaren Verstoss gegen das Persönlichkeitsrecht eines Mitarbeiters. Das BDSG wäre hier als "Schlagwort" griffig. Ebenfalls wäre der §75 BetrVG in Betracht zu ziehen.