Hallo erfahrene Betriebsräte! In unserer Firma soll schnellstmöglich ein BR gegründet werden, da in der Geschäftsleitung Änderungen und damit eventuell Umstrukturierungen anstehen. Ich würde mich über Tipps und Erfahrungen zu folgenden Problemen freuen:

1. Gibt es Fristen, wann die Einladung zur ersten Betriebsversammlung für die Wahl des Wahlvorstands den Arbeitnehmern zukommen muss? Werden nur die Angestellten eingeladen oder muss die Einladung auch an leitende Angestellte, Geschäftsführer oder Gesellschafter gehen?

2. Soweit ich weiß, muss die Einladung zur ersten BV von den drei einladenden Kollegen namentlich unterzeichnet sein. Wie können diese Kollegen geschützt werden gegen eventuelle Maßnahmen seitens der Geschäftsführung (z.B. betriebsbedingte Kündigung)?

3. In der ersten BV können die wahlberechtigten MA formlos Vorschläge für den BR machen, die danach allen MA zugänglich gemacht werden müssen. Es kann also sein, dass sich MA für das Amt des BR bewerben, der Arbeitgeber dies durch die Veröffentlichung der Namen auch weiß, die MA dann aber nicht in das Amt gewählt werden. Wie sind diese MA geschützt vor evt. Maßnahmen seitens der GF?

Ich bi dankbar für alle Hinweise und ggf. auch Angaben zu Urteilen und Gesetzen. Ich möchte so viel Unterstützung wie nur möglich für die Gründung des BR in unserer Firma einwerben, brauche aber auch Argumente, denn es geht Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes um.

Vielen Dank!!!