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Gibt es für Zeitnachbuchungen Fristen?

S
stellti
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir haben in unserer Firma eine Stechuhr, nun habe ich eine Frage bezüglich der Nachbuchungen, wenn man isch verstempelt hat, oder die Zeit falsch gebucht wurde. Gibt es eine gezetzliche Regelung, bis wann ein Mitarbeiter eine Zeitnachbuchung einreichen muss, bzw. wie lange hat ein Mitarbeiter Anspruch auf eine Zeitnachbuchungen? Wenn es eine gesetzliche Regelung dazu gibt wo finde ich dies?

Vielen dank für eure Antworten Stellti

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Community-Antworten (3)

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Mona-Lisa

24.11.2006 um 22:27 Uhr

@stellti, solche Dinge gehören in einer Betriebsvereinbarung geregelt! Mir ist keine gesetzliche Regelung bekannt, (kann mich aber auch täuschen) die vorschreibt, ab wann eine Zeitnachbuchung nicht mehr möglich ist. Aber sie sollte noch rechtzeitig vor der Lohn/Gehaltsauszahlung durchgeführt werden.

L
Lotte

24.11.2006 um 22:39 Uhr

Mona-Lisa, stellti Eventuell sind Nachforderungen im TV geregelt, beim BAT war es so, dass man ein halbes Jahr nachfordern konnte und in unseren Haustarifverträgen ist es immer noch so.

S
Stellti

25.11.2006 um 13:53 Uhr

Mein Problem ist, dass wir in einer BV geregelt haben, dass die Stunden nur bis zum 15. des Folgemonats nachgefordert werden können und ich kann mir nicht vorstellen, dass so eine kurze Zeit wirklich ausreichend ist. An einem tarifvertrag sind wir nicht gebunden.

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