Hallo,
wir haben in unserer Firma eine Stechuhr, nun habe ich eine Frage bezüglich der Nachbuchungen, wenn man isch verstempelt hat, oder die Zeit falsch gebucht wurde. Gibt es eine gezetzliche Regelung, bis wann ein Mitarbeiter eine Zeitnachbuchung einreichen muss, bzw. wie lange hat ein Mitarbeiter Anspruch auf eine Zeitnachbuchungen? Wenn es eine gesetzliche Regelung dazu gibt wo finde ich dies?

Vielen dank für eure Antworten
Stellti