Erstellt am 23.11.2006 um 15:12 Uhr von w-j-l
Darüber gab es bei uns zunächst auch Auseinandersetzungen.
Der Streit ging um die Frage, ob es sich hier um eine der BR-Kontrolle unterworfene Eingruppierung handelt, oder lediglich um den (angeblich mitbestimmungsfreien) Vollzug eine tariflichen Vorschrift.
Ohne endgültige rechtliche Klärung haben wir aber dann die Überleitungsmitteilung aller AN in Kopie bekommen.
Und es hat sich gelohnt. Es sind viele Fehler passiert, und wir haben bei einigen AN der Eingruppierung widersprochen. Das meist ist auch korrigiert worden.
Ein Datenschutzproblem sehe ich hier nicht. Bei Maßnahmen z.B. nach §99 BetrVG bekommt der BR diese Informationen ja auch.