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Einsicht BR in tarifliche Eingruppierung bei Tarifumstellung?

H
helen
Okt 2021 bearbeitet

Folgende weitere Frage:

Hat der Betriebrat das Recht, bei der tariflichen Umstellung von BAT auf TVöD Einsicht in die Liste der TARIFLICHEN EINGRUPPIERUNG aller Arbeitnehmer zu nehmen, ohne dabei den Datenschutz zu berühren?

Viele Dank im Voraus für Antworten...

3.78401

Community-Antworten (1)

W
w-j-l

23.11.2006 um 16:12 Uhr

Darüber gab es bei uns zunächst auch Auseinandersetzungen.

Der Streit ging um die Frage, ob es sich hier um eine der BR-Kontrolle unterworfene Eingruppierung handelt, oder lediglich um den (angeblich mitbestimmungsfreien) Vollzug eine tariflichen Vorschrift.

Ohne endgültige rechtliche Klärung haben wir aber dann die Überleitungsmitteilung aller AN in Kopie bekommen. Und es hat sich gelohnt. Es sind viele Fehler passiert, und wir haben bei einigen AN der Eingruppierung widersprochen. Das meist ist auch korrigiert worden.

Ein Datenschutzproblem sehe ich hier nicht. Bei Maßnahmen z.B. nach §99 BetrVG bekommt der BR diese Informationen ja auch.

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