Hallo,ich bin in meiner Fa. Ersatzmitglied unseres Betriebsrates auf Grund der Listenwahl.Ich stand an 2.Stelle auf unserer Liste.UnsreFa.beschäftigt mehr Frauen als Männer und unser BR besteht aus 9 Mitgliedern.Durch die Listenwahl ist es aber so,daß 5 Männer und 4 Frauen dem BR regulär angehören.Der Kollege,der auf meiner Liste an 1.Stelle stand ist nun schon 10 Monate krank und wenn ich das BVG richtig interpretiere,müßte ich an seiner Stelle bei Sitzungen u.s.w. nachrücken,wenn mindestens 4 Männer teilnehmen.Im Wahlausschreiben ist geregelt,daß es 4 Männer und 5 Frauen sein müssen.Seit längerer Zeit werde ich nicht mehr eingeladen zu Sitzungen,weil unsere BR-Vorsitzende der Meinung ist,daß auch ein Mann nachrücken muß,wenn ein Mann ausfällt bzw.verhindert ist.Ich muß allerdings dazu sagen,daß ich nicht immer alles hinnehme und oft auch unbequeme Fragen stelle.Die Mehrheit unsres BR sind typische Ja-Sager und wenn jemand widerspricht,wird das nicht gerne gesehen.Die Auftragslage in der Fa. ist leider nicht rosig und deshalb wird immer öfter ja und amen zu den Forderungen der Geschäftsleitung gesagt.Immer mit der Entschuldigung,daß man froh sein muß,überhaupt Arbeit zu haben.Aber muß man deshalb alles hinnehmen? Zu erwähnen wäre noch,daß einige Mitglieder des BR aus der Gewerkschaft ausgetreten sind und ich es im Februar gewagt hatte den Antrag zu stellen,mal wieder einen Kollegen von der NGG einzuladen.Der sollte unseren Infobedarf mal wieder aktualisieren.Seit dem Austritt der Kollegen werden nämlich keinerlei Info's der NGG mehr ausgehängt oder anderweitig zugängig gemacht.Ich habe unsere Vorsitzende schriftlich darauf aufmerksam gemacht mit dem entsprechenden Zitat aus dem BVG,daß ich als Nachrücker für meinen erkrankten Kollegen einzuladen bin,wenn die 4 Männer an Sitzungen teilnehmen.Leider lässt die Antwort auf sich warten und ich wüßte gerne,wie ich mich verhalten soll.