GBR-BV - Ausschluss Fachbereiche möglich?
Ist es rechtlich möglich einzelne Fachbereiche aus einer GBR-BV auszuschließen? Diese neue BV soll für das Gesamtunternehmen gelten, mit Ausnahme von 3 Fachbereichen, die es an mehreren Standorten gibt. "Der GBR wird tätig, wenn ein zwingendes Erfordernis für eine einheitliche Regelung im Unternehmen oder zumindest für mehrere Betriebe besteht". Heißt das nun, die BV gilt für Alle, oder mit Ausnahme der Fachbereiche?
Community-Antworten (1)
23.11.2006 um 16:20 Uhr
Eine BV bzw. GBV kann grundsätzlich den Geltungbereich der Vereinbarung regeln.
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