Wählen des Betiebsrates - Zeiten und Fristen?
Hallo,wie lange hat man Zeit vom Aushang(gründen des Betrriebsrat)bis zur ersten Versammlung? Wir hatten vor 2 Monaten den Aushang Gemacht und uns wurden immer wieder Steine in den Weg gelegt.Können wir das noch durchziehen oder haben wir schon verloren?
Community-Antworten (3)
23.11.2006 um 12:44 Uhr
Bei Gründung eines BR nutzt die "Rückendeckung" eurer Gewerkschaft. Die wissen genau, auf welche Fristen geachtet werden müssen und helfen euch nicht über "die Steine" zu stolpern. Viel Glück!
23.11.2006 um 21:48 Uhr
Also soviel wie ich weiß, muss nach Aushang der Wahlergebniss innerhalb einer Woche zur konstituierenden Sitzung, also per schriftlicher Einladung der Gewälten eingeladen werden. (Fristen Lt BGB). Also kann der Termin ,wenn diese Sitzung stattfindet auch später sein, als eine Woche. Wenn keine Einladung innerhalb dieser Frist ergangen ist, kann zumindest der AG so tun als ob es keinen BR gibt. Tipp aus der Paxis,wenn sich keiner beklagt ist auch nichts. Also schnellstmöglich einladen und konstituieren und dann dem AG bekannt geben. Also mach wer mal dann sehn mer schon (Wie sagte Colorado Joe immer "Erst schießem und dann fragen") Sollte der AG 14 Tage nach erfolgter Konstituierung keine Einwand erheben ist das Ding gegessen. Und wenn doch kann er ja zum Arbeitgericht gehen und für viel Geld klagen. Gewinnt er könnt ihr vor Rechtkraft des Urteils in irgend einer Instanz (mindestns 7 Wochen vorher) einen neuen Wahlvorstand wählen und Ruck zuck eine Neuwahl starten. Kostet den AG alles viel Geld.
Grüssle
23.11.2006 um 22:27 Uhr
Mit der ersten Versammlung meinst Du sicherlich die Wahlversammlung in der der Wahlvorstand für die BR Wahl gewählt wird. Ist das der Fall und der AG legt euch immer wieder Steine in den Weg, so das keine Versammlung stattfindet, sollten die 3 Kollegen die zur Wahlversammlung eingeladen haben sofort beim Arbeitsgericht die Einsetzung eines Wahlvorstands beantragen. Für das schnelle Handel gibt es auch einen Grund. Da der AG anscheinend keinen Betriebsrat haben möchte, könnte es sein, dass er die Quertreiber gerne loswerden möchte, der besondere Kündigungsschutz ihn aber noch daran hindert. Deshalb ist hier Eile geboten. Besonderer Kündigungsschutz ab dem Tag der Bekanntmachung der Einladung für die ersten drei Unterzeichner auf der Einladung 3 Monate.
Den Antrag können die drei Unterzeichner unkompliziert selber bei der Rechtsantragsstelle des zuständigen Arbeitsgericht stellen. Kostet nichts. Sollten sich eventuell doch Kosten ergeben, weil vielleicht ein RA zugezogen werden soll, muss der AG die Kosten tragen.
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Erfassung von Zeiten für Tätigkeiten des BR bzw. Wahlvorstandes
ÄlterHallo, wir haben in der Firma eine Zeiterfassung, in welcher jeder Mitarbeiter täglich seine geleisteten Stunden erfassen muss, auch Abwesenheiten wir Krankheit und Urlaub. Projektbezogene Zeiten wer
Nachweis der Arbeitszeiten
ÄlterHallo, eine Frage zum Nachweis der Arbeitszeiten. Bei uns werden die Arbeitszeiten in einem elektronischen System erfasst. Dieses muß der AN jeden Abend bei Feierabend manuell eintragen. Aufgrund de
Lohnerhöhung zu spät - Über welchen Zeitraum hinweg kann man die zu wenig gezahlten Lohnerhöhungen rückwirkend einfordern?
ÄlterIch habe eine Frage zum Thema Lohnerhöhungen. Den Mitarbeitern unseres Betriebs werden laut Arbeitsvertrag nach jeweils sechs, zwölf sowie 24 Monaten Lohnerhöhungen zugesichert. Nun haben wir folgend
Fristen für Mitteilungen bei BR-Ersatzmigliedern beim Ausscheiden von BR-Mitgliedern
ÄlterHallo, ... ich bin nun 3. br-ersatzmitglied. auf der konstituierenden sitzung hatte das 2. br-ersatzmitglied kund gegeben, das er nicht als br-ersatzmitglied bereitstünde. man ist so verblieben da