Erstellt am 23.11.2006 um 11:44 Uhr von mars
Bei Gründung eines BR nutzt die "Rückendeckung" eurer Gewerkschaft. Die wissen genau, auf welche Fristen geachtet werden müssen und helfen euch nicht über "die Steine" zu stolpern.
Viel Glück!
Erstellt am 23.11.2006 um 20:48 Uhr von Alter Betriebsrat
Also soviel wie ich weiß, muss nach Aushang der Wahlergebniss innerhalb einer Woche zur konstituierenden Sitzung, also per schriftlicher Einladung der Gewälten eingeladen werden. (Fristen Lt BGB).
Also kann der Termin ,wenn diese Sitzung stattfindet auch später sein, als eine Woche. Wenn keine Einladung innerhalb dieser Frist ergangen ist, kann zumindest der AG so tun als ob es keinen BR gibt.
Tipp aus der Paxis,wenn sich keiner beklagt ist auch nichts. Also schnellstmöglich einladen und konstituieren und dann dem AG bekannt geben. Also mach wer mal dann sehn mer schon (Wie sagte Colorado Joe immer "Erst schießem und dann fragen")
Sollte der AG 14 Tage nach erfolgter Konstituierung keine Einwand erheben ist das Ding gegessen. Und wenn doch kann er ja zum Arbeitgericht gehen und für viel Geld klagen. Gewinnt er könnt ihr vor Rechtkraft des Urteils in irgend einer Instanz (mindestns 7 Wochen vorher) einen neuen Wahlvorstand wählen und Ruck zuck eine Neuwahl starten. Kostet den AG alles viel Geld.
Grüssle
Erstellt am 23.11.2006 um 21:27 Uhr von Heini
Mit der ersten Versammlung meinst Du sicherlich die Wahlversammlung in der der Wahlvorstand für die BR Wahl gewählt wird. Ist das der Fall und der AG legt euch immer wieder Steine in den Weg, so das keine Versammlung stattfindet, sollten die 3 Kollegen die zur Wahlversammlung eingeladen haben sofort beim Arbeitsgericht die Einsetzung eines Wahlvorstands beantragen.
Für das schnelle Handel gibt es auch einen Grund. Da der AG anscheinend keinen Betriebsrat haben möchte, könnte es sein, dass er die Quertreiber gerne loswerden möchte, der besondere Kündigungsschutz ihn aber noch daran hindert. Deshalb ist hier Eile geboten.
Besonderer Kündigungsschutz ab dem Tag der Bekanntmachung der Einladung für die ersten drei Unterzeichner auf der Einladung 3 Monate.
Den Antrag können die drei Unterzeichner unkompliziert selber bei der Rechtsantragsstelle des zuständigen Arbeitsgericht stellen. Kostet nichts. Sollten sich eventuell doch Kosten ergeben, weil vielleicht ein RA zugezogen werden soll, muss der AG die Kosten tragen.