Leitende Angestellte nicht von BV zu Arbeitszeiten erfasst - was mit AN, die als Leitende bezeichnet werden, es aber nicht sind?
Hallo Forumteilnehmer, für uns ergibt sich folgendes Problem. Im Vorfeld unserer BV zum Thema Arbeitszeiten sollen Mitarbeiter die der BV nicht unterliegen sollen als leitende Angestellte bezeichnet werden. Laut BetrVG §5 sind Sie es aber nicht. Laut Fitting auch eher nicht. Der Anwalt der Geschäftsführung meint wohl wegen einer Monopolstellung im Betrieb sind Sie es. Die betreffenden Mitarbeiter haben an der Betiebsratswahl dran teilgenommen und eine sogar für den Betriebsrat kandidiert. Welche Schritte sollten wir gehen?
Community-Antworten (1)
23.11.2006 um 13:55 Uhr
die Definiton des Leitenden Angestellten ist doch einfach nachzulesen.
http://www.ratgeberrecht.de/fragen/view/rf00042.html
Leitender Angestellter ist, wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb
- zur selbständigen Einstellung und Entlassung von im Betrieb oder in der Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmern berechtigt ist oder
- Generalvollmacht oder Prokura hat und die Prokura auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unbedeutend ist oder
- Regelmäßig sonstige Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens oder eines Betriebs von Bedeutung sind und deren Erfüllung besondere Erfahrungen und Kenntnisse voraussetzt, wenn er dabei entweder die Entscheidung im wesentlichen frei von Weisungen trifft oder sie maßgeblich beeinflußt; dies kann auch bei Vorgaben insbesondere auf Grund von Rechtsvorschriften, Plänen oder Richtlinien sowie bei Zusammenarbeit mit anderen leitenden Angestellten gegeben sein. Vgl. § 5 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz.
auch mal den wiki bemühen
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