W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Beschlußfähigkeit - in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber?

B
banks
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich bin neu im Betriebsrat und habe folgende Frage: unserer Betriebsrat besteht aus 9 Personen, 4 davon wurden von uns zu Verhandlungen mit der Geschäftsführung geschickt. Sind diese 4 Personen Beschlußfähig? wären 5 Personen dort Beschlußfähig? oder zählt dann die Regelung das ohne Tagesordnung nur eine Beschlußfähigkeit gegeben ist wenn der Betriebsrat vollständig und einstimmig abstimmt ? mit freundlichen Grüßen

3.17603

Community-Antworten (3)

A
Anker53

23.11.2006 um 11:27 Uhr

Hallo banks, der BR fasst Beschlüsse nur im Rahmen von BR-Sitzungen zu denen ordnungsgemäß geladen wurde. Eine Arbeitsgruppe, die mit Verhandlungen beauftragt ist hat zu verhandeln und hierüber im Gremium zu berichten. Eine Beschlussfassung erfolgt nie in Gegenwart des AG oder eines AG-Vertreters. BR-Sitzungen sind nicht öffentlic!

L
Lemmi

23.11.2006 um 11:31 Uhr

Genau! Und hierbei gilt wie immer das Mehrheitsprinzip nach §33 BetrVG. Euer BR ist also bei mind. 5 anwesenden Mitgliedern beschlussfähig.

E
Elora.Dana

25.11.2006 um 15:05 Uhr

hi, ich kann mich den Vorgängern nur anschließen! Der AG informiert lediglich die 4 Teilnehmer des BR. Um die Entscheidungen stichfest zu machen, muß die Einladung zur BR sitzung den Tagesordnungspunkt zur Beschlussfassung über ... enthalte. Ihr diskutiert im Gremium und der Beschluss wird von der Mehrheit gefasst.

Ihre Antwort