W.A.F. LogoSeminare

Lohnfortzahlung - für Akkordarbeiter in der Zeit, in der er an einer BR-Sitzung teilnimmt?

P
Piwi
Jan 2018 bearbeitet

Hat ein Akkordarbeiter für die Zeit, in der er an einer Betriebsratssitzung teilnimmt, Anspruch auf einen Akkordausgleich in Höhe seines Akkorddurchschnitts oder kann dieser Ausgleich auch niedriger ausfallen?

3.34502

Community-Antworten (2)

H
harald

22.11.2006 um 21:57 Uhr

er wird so behandelt als hätte er normal gearbeitet. durch die mitglidschaft imbr darf dem kollegen kein nachteil entstehen

M
Mona-Lisa

22.11.2006 um 22:03 Uhr

@Piwi, Verbot der Minderung des Arbeitsentgelts der genaue Wortlaut lautet: Bei Akkordarbeit ist der Akkordlohn nach Maßgabe der durchschnittlichen bisherigen Arbeitsleistung des BR-Mitgliedes zu vergüten; ist diese nicht feststellbar, so ist der Durchschnitt der jetzt an vergleichbare Arbeitnehmer gezahlten Akkordlöne maßgebend. § 37 Rd. 68 BetrVG Fitting

Ihre Antwort