Lohnfortzahlung - für Akkordarbeiter in der Zeit, in der er an einer BR-Sitzung teilnimmt?
Hat ein Akkordarbeiter für die Zeit, in der er an einer Betriebsratssitzung teilnimmt, Anspruch auf einen Akkordausgleich in Höhe seines Akkorddurchschnitts oder kann dieser Ausgleich auch niedriger ausfallen?
Community-Antworten (2)
22.11.2006 um 21:57 Uhr
er wird so behandelt als hätte er normal gearbeitet. durch die mitglidschaft imbr darf dem kollegen kein nachteil entstehen
22.11.2006 um 22:03 Uhr
@Piwi, Verbot der Minderung des Arbeitsentgelts der genaue Wortlaut lautet: Bei Akkordarbeit ist der Akkordlohn nach Maßgabe der durchschnittlichen bisherigen Arbeitsleistung des BR-Mitgliedes zu vergüten; ist diese nicht feststellbar, so ist der Durchschnitt der jetzt an vergleichbare Arbeitnehmer gezahlten Akkordlöne maßgebend. § 37 Rd. 68 BetrVG Fitting
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