Erstellt am 22.11.2006 um 14:59 Uhr von Rolfo2
Warum wollt ihr den abwählen, ihr habt ihn doch erstmal gewählt ? Sind die Verstösse so gravierend, dass das notwendig ist, dann Antrag zur nächsten BR Sitzung, unterschrieben von 3 Kollegen, dass Abwahl des BRV auf die Tagesordnung kommt. Der BRV muss den Antrag auf die Tagesordnung nehmen. Danach einfach abstimmen und ggf. neuen BRV wählen
Erstellt am 22.11.2006 um 15:21 Uhr von Lotte
tommy,
meinst Du, dass sich Eure Probleme mit einer Abwahl lösen lassen?
Habt Ihr jemanden, der es wesentlich besser machen kann?
Warum wurden die 12 (?) Freistellungen nicht besetzt?
Hattet Ihr schon mal ein Teamfindungsseminar oder eine Klausurtagung?
Erstellt am 22.11.2006 um 15:32 Uhr von Tommy
Unser Betriebsrat besteht aus 19 Mitgliedern, wenn 7 für die Abwahl stimmen
ist dann der BRV abgewählt?
Bei der nächsten Einladung, einfach unter Top 1....Abwahl des BRV?
Top2...Wahl des neuen BRV, oder wie??
Erklärt mir doch mal die Schritte, bitte.
Gruss Tommy
Erstellt am 22.11.2006 um 15:43 Uhr von Tommy
@ Lotte
Ja wir haben jemanden der es besser machen könnte, der ist allerdings bei der GL
nicht gerne gesehen.
Die Abwahl wäre für unsere Probleme eine echte Erlösung.
Die Freistellungen wurden nicht aktiv, GL ist das zu teuer, selbst Schulungen
werden mit Drohungen verhindert. Noch Fragen??
Der BRV muss weg...
Erstellt am 22.11.2006 um 16:00 Uhr von Fayence
Es tut mir leid, aber Deine Zahlenangaben stimmen hier nicht wohl nicht so ganz!
Frage 1) Seid Ihr wirklich ein Unternehmen mit 10.000 AN?
Frage 2) In einem solchen Unternehmen wären 37 BRM zu wählen. Warum seid Ihr nur 19?
Frage 3) Hattet Ihr eine Listen- oder eine Persönlichkeitswahl?
Deinen Wunsch, den BRV abzuwählen kann ich nicht ganz nachvollziehen. Wenn Deine Angaben stimmen, wäre ich dafür, den gesamten BR in Frage zu stellen!
Wie kann es passieren, dass sich 18 BRM dem Willen eines einzelnen unterwerfen? Wie kann es sein, dass zumindest 18 BRM den Freistellungsanspruch gem. §38 BetrVG nicht durchsetzen können? Wie kann es sein, dass einem BRV soviel "Machtbefugnisse" zugestanden werden? Usw. und so fort.....
Tut mir "leid", aber ganz pauschal aus der Ferne betrachtet, gebt Ihr ein mehr als trauriges Bild ab. Da glaube ich nicht daran, dass ein neuer BRV sich durchsetzen kann. IHR seid ein Gremium und ein BRV ist der Überbringer/Empfänger der AG-Botschaften... nicht mehr und nicht weniger!
P.S.
Ich hätte schon fast hinzugefügt "Ihr seid Deutschland"....
Erstellt am 22.11.2006 um 16:43 Uhr von Tommy
@ Fayence
Das traurige Bild geben wir wirklich ab, deshalb frage ich auch hier nach.:-(
Wir sind ein Gebäudereinigungs Unternehmen mit ca. 10000 Angestellten, überwiegend Geringfügig Beschäftigten (täglich schwankend, logischerweise)
Bei uns werden Mitarbeiter (innen) beschissen nach strich und Faden, unser neuer BRV
steht mit der GL auf Du und Du, er macht wirklich nichts.
Täglich sprechen mich Mitarbeiter an, warum werden uns schon wieder 10% vom Lohn
gekürzt usw. der BRV kümmert sich einen scheiss darum und sagt... geht zur
Gewerkschaft oder zum Rechtsanwalt, wir haben die Schnauzte voll und wollen etwas verändern, jetzt helft bitte mal.
Gruss tommy
Erstellt am 22.11.2006 um 17:11 Uhr von Fayence
Tommy,
noch mal! Euer BRV kann nur so stark sein, wie es Euer GREMIUM = 18 weitere BRM zulässt!
Wenn Ihr es alleine nicht schafft, dann tut Euch mit mind. 5 BRM zusammen und holt Euch eine, bei Euch vertretene Gewerkschaft in´s Haus bzw. zieht diese beratend zu einer Sitzung hinzu; siehe §31 BetrVG.
Was die Abwahl Eures BRV betrifft, werdet Ihr mit nur 7 "Pro" Stimmen jämmerlichen Schiffbruch erleiden!
Erstellt am 22.11.2006 um 17:27 Uhr von tommy
Danke für die Antwort, aber nochmals, wie können wir den BRV abwählen,
wie viele Stimmen brauchen wir? wie würde ein solches Prozedere vor sich gehen?
Bitte um Details?
Gruss Tommy
Erstellt am 22.11.2006 um 17:57 Uhr von Mona-Lisa
@tommy,
einfache Mehrheit reicht!
Nur ist damit euer Problem noch lange nicht gelöst!
Fayence Rat, euch die Gewerkschaft dazu zu holen ist gut! Ich kann ihn nur verstärken. Habt ihr einen "neuen" BRV in petto, der mit mehr Hirn an die Sache rangeht?
Auf den kommt nämlich einiges zu.....
Erstellt am 22.11.2006 um 18:02 Uhr von Fayence
1. "Antrag" auf TOP: Abwahl BRV (im "Notfall" siehe BetrVG § 29 Abs. 3)
2. Die Abberufung des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters kann mit der gem. §33 BetrVG erforderlichen Stimmenmehrheit ohne besondere Begründung jederzeit erfolgen (DKK, 23. Aufl., § 26, RN 34).
3. Neuwahl
Erstellt am 22.11.2006 um 18:41 Uhr von tommy
Ja haben wir, einfache Mehrheit? nun beschreibt doch endlich mal ohne umschweife
wie die Abwahl denn von statten geht (was muss ich"wir" tun)?
Die Gewerkschaft ist schon informiert und wird uns auch beratend zur Seite stehen,
aber zuerst müssen wir die Abwahl mal auf die beine bringen, also....
Punkt 1...2...3 usw. bitte
Natürlich haben meine Kollegen(innen) da schon mal nachgefragt, aber ich möchte
es von den Profis hier noch mal bestätigt wissen.
Bei der nächsten Einladung (grosse Sitzung) einfach.... Top1 Abwahl des BRV und Neuwahl des BRV einfach mit aufnehmen oder wie? brauchen wir eine Begründung?
Gruss Tommy
Erstellt am 22.11.2006 um 18:52 Uhr von tommy
@Fayence
Sorry hat sich überschnitten, schönen Dank nochmals für Deinen Einsatz.
Ich werde also bei der nächsten grossen Sitzung einfach den Top1..2 auf die
Tagesordnung setzen und abwarten was passiert....richtig?
Erstellt am 22.11.2006 um 18:55 Uhr von Mona-Lisa
Hallo?
wie oft soll Dir das noch erklärt werden?
tommy, Fayence hat im Beitrag 41908 genau erklärt, was ihr machen könnt!
Schnapp dir ein BetrVG mit Kommentar, und lies dich mal rein. Eure GW hat mit Sicherheit auch nicht`s anderes gesagt!
Erstellt am 22.11.2006 um 19:53 Uhr von tommy
@Mona-Lisa
Wie man merkt bin ich Newcomer und möchte es gerne Detailliert erklärt bekommen.
Werde mich natürlich auch mit dem BETRVG auseinandersetzen, also nichts
für für ungut, bedanke mich ganz herzlich für die bisher gegebenen Antworten.
Gruss Tommy
Erstellt am 22.11.2006 um 19:57 Uhr von Mona-Lisa
@tommy,
ist schon in Ordnung.
Aber es geht halt nicht ohne das BetrVG.
Melde dich, wie das bei euch weiterläuft, scheint ein gröberes Ding zu sein...
Erstellt am 22.11.2006 um 20:20 Uhr von Willi
Tommy
Wer soll denn bei euch den Betriebsratsvorsitzenden machen? Ihr kriegt es ja nicht mal auf die Reihe, die im BetrVG vorgesehende Vorgehensweise zur Abwahl und Neuwahl eines Betriebsratsvorsitzenden eigenständig zu ermitteln und durchzuführen! Werdet euch doch selbst erst mal darüber klar, dass Betriebsratsarbeit auch ARBEIT ist. Da muss man sich schon mal hinsetzen und selbst die Rechtswege ermitteln und durchsetzen. Oder wollt ihr in Zukunft alle Entscheidungen hier im Forum hinterfragen?
Gruß
Willi
Erstellt am 22.11.2006 um 20:47 Uhr von harald
der vorsitzende hat die beschlüsse der br umzusetzen. die abwahl erscheint mir hihr vileicht nötig nicht aber die lösung des problemes. der br ist ein gremium in dem jeder gleiche rechte hat der brv vertritt nur nach ausen. wenn ihr beschliest einer kündigung zu wiedersprechen dan tut das der brv wird halt überstimmt. der widerspruch ist jedoch nur nach bestimmten gründen möglich dazu müsst ihr schon ins gesetz kucken. beschliest doch erst mal au schulungen zu gehen und dan seht ihr weiter. eure gerwerkschaft unterstützt euch dabei