Erstellt am 22.11.2006 um 13:18 Uhr von TorstenRichter
Lieber Tuarek,
der Betriebsrat hat auf einer Betriebsversammlung (wie auch in den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten) Hausrecht.
Daher darf der Betriebsrat natürlich die Geschäftsleitung "herauskomplimentieren".
Theoretisch (bitte nicht als Praxistipp verstehen) kann der Betriebsrat das Hausrecht auch mit Gewalt durchsetzen, wenn die Geschäftsleitung die Versammlung nicht freiwillig verlässt.
Gruß,
Torsten Richter
Erstellt am 22.11.2006 um 14:23 Uhr von Dame
Hallo Tuarek,
es ist m.M. nach nicht sehr empfehlenswert die GL zu bitten die Versammlung zu verlassen. Wenn die Kollegen in Anwesenheit der GL keine Fragen stellen möchten, dann die Fragen vorher sammeln und als BRV an die GL stellen. Im Zuge der vertrauensvollen Zusammenarbeit finde ich dies so besser.
Erstellt am 22.11.2006 um 14:34 Uhr von Matu
Hi, Tuarek!
Laut § 43 Abs.2 BetrVG muß der AG zu den regelmäßigen Betriebs-und Abt.versammlungen eingeladen werden.Er ist berechtigt, an den regelmäßigen Betriebs-und Abt.vers. teilzunehmen.(Fitting §43 Rn 28)
Hat der BR gemäß §43 Abs.3 BetrVG von sich aus oder auf Antrag von einem Viertel der wahlber. AN
eine außerord. Betr.vers. einberufen,so hat der AG
nicht das Recht,an dieser Vers. teilzunehmen.(Fitting
§43 Rn50) Es steht dem BR frei ,zu solchen Vers. den AG einzuladen.Der AG sollte jedoch auch über den Zeitpunkt und die Tagesordnung der außerord. Betr.Vers.unterrichtet werden.
Es besteht die Möglichkeit,daß AN im Vorfeld die Fragen,die sie beschäftigen,dem BR mitteilen.Dieser
kann sie dann an den AG weiterleiten u. der AG beantwortet diese vor den MA,vorausgesetzt es geht
alle MA an.Persönl.Fragen gehören hier nicht hin.
Hoffe geholfen zu haben.
Gruß Matu