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Wahl zur JAV - müssen alle Standorte in JAV vertreten sein?

N
Nancy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich habe eine ganz dringende Frage, auf die ich bis Donnerstag eine Amtwort finden muss. Wir haben in unserem Unternehmen vor kurzem eine JAV-Wahl durchgeführt. Dazu wurden wir gebeten, die Azubis und Jugendlichen unter 25 zwei anderer Standorte mit einzubeziehen. Das haben wir getan. Insgesamt waren es 21 Wahlberechtigte, d.h. es konnten 3 JAV´s gewählt werden. Die Gewählten sind alle an ein und dem selben Standort beschäftigt. Ist dies rechtens oder muss je Standort ein JAV vor Ort sein. Gibt es Gesetze, die dies be- bzw. widerlegen? Würde mich über eine schnelle Antwort freuen!! Nancy

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Community-Antworten (2)

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Rolfo2

22.11.2006 um 16:09 Uhr

Die Gewählten dürfen schon alle aus einem Standort sein. Ihr habt euch ja für die gemeinsame Wahl entschlossen. Allerdings müssen die Gewählten dann auch die Azubi`s der anderen Standorte mit vertreten, d.h. ggf. auch dort mal hinfahren und nach dem Rechten sehen.

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Nancy

22.11.2006 um 20:35 Uhr

Vielen Dank, damit ist mir sehr geholfen!!

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