Hallo zusammen,

ich habe eine ganz dringende Frage, auf die ich bis Donnerstag eine Amtwort finden muss.
Wir haben in unserem Unternehmen vor kurzem eine JAV-Wahl durchgeführt. Dazu wurden wir gebeten, die Azubis und Jugendlichen unter 25 zwei anderer Standorte mit einzubeziehen. Das haben wir getan. Insgesamt waren es 21 Wahlberechtigte, d.h. es konnten 3 JAV´s gewählt werden. Die Gewählten sind alle an ein und dem selben Standort beschäftigt. Ist dies rechtens oder muss je Standort ein JAV vor Ort sein. Gibt es Gesetze, die dies be- bzw. widerlegen?
Würde mich über eine schnelle Antwort freuen!!
Nancy