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Änderung der Gleitzeitregelung - einfach so?

EW
einsamer wolf
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns im Betrieb gibt es seit 2003 eine gleitzeit Reglung für die Abteilung RuC, diese wurde nur mündlich vereinbart. Da sich nun ein neuer Abteilungsleiter hier eingenistet hat soll diese Gleitzeit REglung abgesetz werden. Gibt es ein Gesetz oder ein s.g. Gewohnheitsrecht das dieses verhindert????

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Community-Antworten (1)

K
Konrad

21.11.2006 um 16:26 Uhr

Hallo, ich setzte voraus dass es ein BR gibt. Änderungen und Lage der Arbeitszeit sind laut § 80 BetrVG mitbestimmungpflichtig. Ein Vorgeseztter kann das nicht einfach ändern, sondern muss das mit BR ein Form einer BV (Betriebsvereinbarung) vereinbaren. Natürlich kann sich der BR auf eine besehtende und bewährte Arbeittszeitregelung berufen.

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