Änderung der Gleitzeitregelung - einfach so?
Bei uns im Betrieb gibt es seit 2003 eine gleitzeit Reglung für die Abteilung RuC, diese wurde nur mündlich vereinbart. Da sich nun ein neuer Abteilungsleiter hier eingenistet hat soll diese Gleitzeit REglung abgesetz werden. Gibt es ein Gesetz oder ein s.g. Gewohnheitsrecht das dieses verhindert????
Community-Antworten (1)
21.11.2006 um 16:26 Uhr
Hallo, ich setzte voraus dass es ein BR gibt. Änderungen und Lage der Arbeitszeit sind laut § 80 BetrVG mitbestimmungpflichtig. Ein Vorgeseztter kann das nicht einfach ändern, sondern muss das mit BR ein Form einer BV (Betriebsvereinbarung) vereinbaren. Natürlich kann sich der BR auf eine besehtende und bewährte Arbeittszeitregelung berufen.
Verwandte Themen
AG möchte, dass für einige MA die BV zur Gleitzeit nicht mehr gilt - was tun?
ÄlterHallo, liebe BR´ler, wir haben zusätzlich zur haustariflich festgelegte 39 Stunden-Woche noch eine seit langem gültige Betriebsvereinbarung, die u.a. eine grosszügige Gleitzeitregelung beinhaltet.
Schnelle Hilfe nötig - dringend
ÄlterEs wurde ein/einige Fehler in der Wahlausschreibung gemacht. Der Wahlvorstand hat bestehend aus 2 amtierenden BR Mitgliedern und einem ehemaligen aber für den neuen BR zur Wahl stehenden Mitarbeiter
Ab wann Überstunden in einer Gleitzeitregelung?
ÄlterIn Zusammenhang mit meinem letzten Thread (Compliance-Regeln), habe ich nun eine Frage zu Überstunden. Mal grob zusammengefaßt: Wir haben eine Gleitzeitregelung (Kleinbetrieb unter 20 MA). Es gib
Gleitzeitregelung / Kurzarbeit
ÄlterHallo liebe Kolleginnen und Kollegen, bei uns im Betrieb gibt es Aufgrund der schlechten Auftragslage Überlegungen, seitens des Betriebsrates, Kurzarbeit einzuführen. Wir haben ein flexibles Gle
"Überstunden" verfallen jeden Monat
ÄlterHallo zusammen, in unserem Unternehmen gibt es eine Gleitzeitregelung, man hat dabei die Möglichkeit 15 Stunden aufzubauen und diese entsprechend der Gleitzeitregelung zu nehmen. Wenn man in einem M