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Kündigungen danach nur noch Leiharbeiter - wie können wir als BR dagegen steuern?

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Newman
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

es ist jezt ja Mode geworden Arbeiter von Zeitfirmen einzustellen mit der Begründigung man könne nur noch kurzfristig planen da wir von den Großfirmen beherrscht werden und die auch nur noch kurzfristig planen und uns auch so Aufträge geben. Jezt habe ich
von Getrüchen gehört das der Chef im nächsten Jahr betriebsbedingte Kündigungen aussprechen will weil auch die Lage im Moment auch nicht so rosig ist aber wenn die Lage besser wird nur noch Leiharbeiter einzustellen. Die Frage eines Mitarbeiter der ca 7 Jahre dabei ist bekommt er eine Abfindung dann. Meine Frage ist wie können wir als BR dagegen steuern und so was verhindern.

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Community-Antworten (3)

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Mike19

21.11.2006 um 16:10 Uhr

Leiharbeiter einzustellen unterliegt der Mitbestimmungspflicht, da diese ja in den Betrieb mit eingegliedert werden.

An Eurer Stelle würde ich den weiteren Einsatz von Leiharbeitern stoppen, denn eine betriebsbedingte Kündigung durchzusetzen und anschließend dafür einen Leiharbeiter einzustellen...dagegen könnt und müsst ihr was unternehmen.

So einer Kündigung muss auch unbedingt widersprochen werden.

Bitte verbessert mich jemand, wenn ich falsch liege.

L
Lotte

21.11.2006 um 16:36 Uhr

Newman, AÜG §14 (3) beschreibt die MBR bei Leiharbeiter

und hier ist noch eine Internetseite, die sich mit dem Thema beschäftigt: http://www.tbs-nrw.net/tbs-nrw/trafo-br/seiten/produkte/aktionspaket/121/rechtsstudie.html#1.1.2

M
Mike19

22.11.2006 um 13:17 Uhr

Auf alle Fälle würde ich Euch raten, keiner betriebsbedingten Kündigung zuzustimmen und den Kollegen bei seinem evtl. Prozess dagegen zu unterstützen.

Denn eine Kündigung eines fest angestellten MA, mit der Begründung ein Leiharbeiter ist günstiger...das Arbeitsgericht möchte ich sehen das dem zustimmt.

Habt Ihr einen Wirtschaftsausschuss ? Der könnte Euch doch mit Zahlen und Fakten versorgen.

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